- Christina Tanosova
- 16.10.24
- 2 min
- Fördermittelberatung, EU-Förderprogramme, EIC Accelerator
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Stefan Durm
Aufgrund der erschütternden Ereignisse in Israel hat sich die Europäische Kommission kurzerhand dazu entschlossen, die Antragsfristen für einige Projektaufrufe unter dem Rahmenprogramm Horizon Europe zu verlängern. Dies betrifft jene Förderprogramme, in denen die Einreichfrist demnächst abgelaufen wäre. Betroffen sind dabei auch zwei Förderinstrumente des European Innovation Councils (EIC):
In ihrer Pressemitteilung vom 18. Oktober 2023 schreibt die EU-Kommission:
„Mit dieser Verlängerung bieten wir den von den jüngsten Feindseligkeiten betroffenen Menschen unsere Unterstützung an. Unsere Forschungsgemeinschaft glaubt an Inklusivität, Belastbarkeit und Zusammenarbeit, und wir setzen uns dafür ein, dass jede Organisation die gleichen Chancen hat. Unsere Gedanken sind bei Ihnen und wir wünschen Ihnen vor allem Sicherheit und Frieden.“ (Iliana Ivanova, EU-Kommissarin für Innovation, Forschung, Kultur, Bildung und Jugend)
Ziel der Fristverlängerung ist, die Betroffenen zu unterstützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, trotz der aktuellen Herausforderungen eine Förderung zu erhalten. Außerdem, so die EU-Kommission in ihrer Pressemitteilung, soll allen anderen Antragstellern ebenfalls die Chance gegeben werden, ihre Antragsunterlagen anzupassen.
Neben den zwei Förderinstrumenten des European Innovation Councils (EIC) betrifft die Fristverlängerung auch Förderprogramme des European Research Councils (ERC):
Im ERC Starting Grant Call ist die neue Abgabefrist nun am 7. November 2023 und für den ERC Synergy Call ist die Einreichfrist der 15. November 2023.
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