- Dr. Denise Ott
- 24.09.24
- 2 min
- Nachhaltigkeitsberatung, Für KMU
Ihre Kontaktperson
Michael Maier
Nach erfolgreicher Beilegung des Haushaltsstreits sind die Energieförderprogramme wieder zugänglich und Anträge können nun wieder eingereicht werden. Seit dem 15.02.2024 können auch Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) gestellt werden.
Die Wiedereröffnung des Förderprogramms geht einher mit der Einführung der neuen Richtlinie für die Bundesförderung von Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft, welche die verschiedenen BAFA-Module beinhaltet. Diese sind wie folgt strukturiert:
Insbesondere hat sich das BAFA-Modul 4 für Anlagen und Prozesse in einigen Aspekten verändert. Die Förderung wurde in Basis- und Premiumförderung unterteilt. In der Basisförderung beträgt die maximale Förderquote bei mittleren Unternehmen 10 % und bei kleinen Unternehmen 15 %. Die Basisförderung ist in feste Kategorien unterteilt. Darunter fallen unter anderem Werkzeugmaschinen, Flurförderfahrzeuge, Spritzgießmaschinen, Schweißgeräte, Laserschneider, usw.
In der Premiumförderung liegt der Hauptfokus nach wie vor auf der Reduzierung von CO2-Emissionen. Der Förderdeckel für CO2-Emissionen wurde jedoch erhöht und reicht nun von 1.600 Euro/tCO2 (pro Jahr) für große Unternehmen bis zu 2.600 Euro/tCO2 (pro Jahr) für kleine Unternehmen. Unter Berücksichtigung der geltenden Richtlinien kann eine maximale Förderung von 20 Millionen Euro erreicht werden.
Für die Antragstellung im Modul 4 müssen Einsparkonzepte durch Energieberater erstellt werden, die in der Liste der Energieeffizienzexperten des Bundes aufgeführt sind. Die EurA AG bietet diese Dienstleistung an und berät Sie gerne zu den Bundesförderprogrammen.
Auf unserer Seite Energieberatung erhalten Sie weitere Informationen – oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf.
🖊️ Text: Michael Maier
Ihre Kontaktperson
Michael Maier
EurA AG
T- 079619256-0Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen
info@eura-ag.com