- Olga Schmidt
- 27.11.25
- 3 min
- Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit
Ihre Kontaktperson
Olga Schmidt
In den letzten zwei Monaten hat sich durch das Fortschreiten des Omnibusverfahrens zu CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) einiges getan – zum Teil mit finalen Entscheidungen. Die Änderungen sollen Bürokratie abbauen, Schwellenwerte klarer definieren und Berichtsprozesse vereinfachen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine unmittelbare Entlastung – gleichzeitig bleibt ein relevanter Kreis weiterhin berichtspflichtig. In diesem Beitrag ordnen wir ein, was beschlossen wurde und welche Folgen sich daraus für Unternehmen ergeben.
nach CSRD und entsprechend auch der EU-Taxonomie berichten. Die Regelung gilt sowohl für EU-Unternehmen als auch für Unternehmen aus Drittstaaten mit Tochterunternehmen und oder Niederlassungen in der EU. Die neuen Schwellenwerte werden wirksam, sobald sie in nationales Recht umgesetzt sind, also voraussichtlich ab 2026.
Für Unternehmen, welche diese Schwellenwerte erfüllen, gibt es eine gute Nachricht: die Berichtsanforderungen sollen deutlich vereinfacht werden und einen starken quantitativen Charakter erhalten. EFRAG hat am 3. Dezember 2025 die Entwürfe der überarbeiteten ESRS der EU-Kommission vorgelegt.
Die doppelte Wesentlichkeit bleibt erhalten, soll jedoch klarer strukturiert werden. Die Erleichterungen bei der Datenbeschaffung sollen den Aufwand und die Kosten auf Seiten der Unternehmen verringern und die Prozesse der Berichterstattung deutlich erleichtern. Für Unternehmen ist das die ideale Gelegenheit, den eigenen Nachhaltigkeitsbericht neu aufzusetzen und aus der Pflichtübung ein strategisches Steuerungsinstrument zu machen (siehe auch: Wesentlichkeitsanalyse als starkes Fundament einer Nachhaltigkeitsstrategie).
Die Due-Diligence-Pflichten gelten künftig nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.
Die Regeln folgen dabei einem risikobasierten Ansatz: Unternehmen konzentrieren sich auf die Bereiche der Wertschöpfungskette, in denen nachteilige Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind. Wenn ein Unternehmen mehrere Bereiche identifiziert, in denen die negativen Effekte gleichwertig wahrscheinlich oder gravierend sind, soll es die Bewertung der Auswirkungen priorisieren, die direkt seine direkten Geschäftspartner betreffen.
Um den Aufwand für die Firmen zu minimieren, ist ein umfassendes Mapping der gesamten Wertschöpfungskette nicht mehr erforderlich. Eine strukturierte Scoping-Analyse genügt.
Die Trilogeinigung bringt mehr Klarheit für Unternehmen. Jene oberhalb der Schwellen müssen ihre Prozesse konsequent an die Anforderungen von CSRD bzw. CSDDD anpassen. Unternehmen knapp darunter sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da sie auch indirekt über Lieferketten mittelbar betroffen sein können.
In der Praxis zeigt sich bereits für viele Unternehmen eine gemeinsame Herausforderung: Nachhaltigkeitsdaten so aufzubereiten, dass sie methodisch schlüssig, nachvollziehbar dokumentiert und prüffähig sind. Selbst gut vorbereitete Teams geraten hier an bestimmten Punkten ins Stocken. (Mehr zu typischen Stolpersteinen und wertvollen Lehren der ersten CSRD-Berichte erfahren Sie hier: Erste Welle CSRD: Erkenntnisse, Quick Fixes und Praxistipps.)
Mit unserem dreistufigen Ansatz „CSRD-Rescue“ schließen wir genau diese Lücken und machen die Berichte unserer Kunden belastbar für die Limited Assurance:Nutzen Sie gerne unsere unverbindliche Erstberatung: Wir prüfen gemeinsam, inwiefern Ihr Unternehmen von den neuen Schwellen betroffen ist, ob wesentliche Elemente bereits erfüllt sind und wo gezielte Nachschärfungen sinnvoll wären. So erhalten Sie eine klare Einschätzung, welche nächsten Schritte für eine sichere Vorbereitung auf die Limited Assurance wirklich relevant sind.
Ihre Kontaktperson
Olga Schmidt
EurA AG
T- 079619256-0Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen
info@eura-ag.com