In den letzten zwei Monaten hat sich durch das Fortschreiten des Omnibusverfahrens zu CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) einiges getan – zum Teil mit finalen Entscheidungen. Die Änderungen sollen Bürokratie abbauen, Schwellenwerte klarer definieren und Berichtsprozesse vereinfachen. Für viele Unternehmen bedeutet das eine unmittelbare Entlastung – gleichzeitig bleibt ein relevanter Kreis weiterhin berichtspflichtig. In diesem Beitrag ordnen wir ein, was beschlossen wurde und welche Folgen sich daraus für Unternehmen ergeben.

Omnibus I: Neue Schwellenwerte und vereinfachte Berichtsstandards

CSRD: Einigung auf die neuen Schwellenwerte

Die EU hat sich am 9. Dezember 2025 auf die neuen Schwellenwerte geeignet. Zusätzlich zu den Unternehmen der ersten Welle müssen alle Unternehmen mit
  • mehr als 1.000 Mitarbeitenden und
  • einem Umsatz über 450 Millionen Euro

nach CSRD und entsprechend auch der EU-Taxonomie berichten. Die Regelung gilt sowohl für EU-Unternehmen als auch für Unternehmen aus Drittstaaten mit Tochterunternehmen und oder Niederlassungen in der EU. Die neuen Schwellenwerte werden wirksam, sobald sie in nationales Recht umgesetzt sind, also voraussichtlich ab 2026.

ESRS: Deutliche Vereinfachung der Berichtsstandards beabsichtigt

Für Unternehmen, welche diese Schwellenwerte erfüllen, gibt es eine gute Nachricht: die Berichtsanforderungen sollen deutlich vereinfacht werden und einen starken quantitativen Charakter erhalten. EFRAG hat am 3. Dezember 2025 die Entwürfe der überarbeiteten ESRS der EU-Kommission vorgelegt.

Die doppelte Wesentlichkeit bleibt erhalten, soll jedoch klarer strukturiert werden. Die Erleichterungen bei der Datenbeschaffung sollen den Aufwand und die Kosten auf Seiten der Unternehmen verringern und die Prozesse der Berichterstattung deutlich erleichtern. Für Unternehmen ist das die ideale Gelegenheit, den eigenen Nachhaltigkeitsbericht neu aufzusetzen und aus der Pflichtübung ein strategisches Steuerungsinstrument zu machen (siehe auch: Wesentlichkeitsanalyse als starkes Fundament einer Nachhaltigkeitsstrategie).

Änderungen der Sorgfaltspflichten (CSDDD)

Die Due-Diligence-Pflichten gelten künftig nur noch für sehr große Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden Euro.

Die Regeln folgen dabei einem risikobasierten Ansatz: Unternehmen konzentrieren sich auf die Bereiche der Wertschöpfungskette, in denen nachteilige Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind. Wenn ein Unternehmen mehrere Bereiche identifiziert, in denen die negativen Effekte gleichwertig wahrscheinlich oder gravierend sind, soll es die Bewertung der Auswirkungen priorisieren, die direkt seine direkten Geschäftspartner betreffen.

Um den Aufwand für die Firmen zu minimieren, ist ein umfassendes Mapping der gesamten Wertschöpfungskette nicht mehr erforderlich. Eine strukturierte Scoping-Analyse genügt.

Worauf es jetzt ankommt und wie EurA unterstützt

Die Trilogeinigung bringt mehr Klarheit für Unternehmen. Jene oberhalb der Schwellen müssen ihre Prozesse konsequent an die Anforderungen von CSRD bzw. CSDDD anpassen. Unternehmen knapp darunter sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da sie auch indirekt über Lieferketten mittelbar betroffen sein können.

In der Praxis zeigt sich bereits für viele Unternehmen eine gemeinsame Herausforderung: Nachhaltigkeitsdaten so aufzubereiten, dass sie methodisch schlüssig, nachvollziehbar dokumentiert und prüffähig sind. Selbst gut vorbereitete Teams geraten hier an bestimmten Punkten ins Stocken. (Mehr zu typischen Stolpersteinen und wertvollen Lehren der ersten CSRD-Berichte erfahren Sie hier: Erste Welle CSRD: Erkenntnisse, Quick Fixes und Praxistipps.)

Mit unserem dreistufigen Ansatz „CSRD-Rescue“ schließen wir genau diese Lücken und machen die Berichte unserer Kunden belastbar für die Limited Assurance:
  • GAP-Analyse & Priorisierung – gezielte Identifikation relevanter Abweichungen und Prioritätenplanung für schnelle, wirksame Nachbesserungen.
  • Doppelte Wesentlichkeitsanalyse – methodische Schärfung, Optimierung nach Bedarf und saubere Dokumentation.
  • Data Mapping – ESRS-konforme Auswahl relevanter Datenpunkte für den Bericht.
  • Data Collection – Unterstützung bei konsistenter und methodisch sauberer Datenerhebung
  • Berichtsentwurf – klare ESRS-konforme Struktur mit relevanten Inhalten

Nutzen Sie gerne unsere unverbindliche Erstberatung: Wir prüfen gemeinsam, inwiefern Ihr Unternehmen von den neuen Schwellen betroffen ist, ob wesentliche Elemente bereits erfüllt sind und wo gezielte Nachschärfungen sinnvoll wären. So erhalten Sie eine klare Einschätzung, welche nächsten Schritte für eine sichere Vorbereitung auf die Limited Assurance wirklich relevant sind.

Quellen und weiterführende Informationen
Olga Schmidt

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Nachhaltigkeit als Teil einer resilienten und erfolgreichen Wirtschaft hat mich schon immer interessiert und motiviert. Um die rechtlichen Hebel für nachhaltige Entwicklungen im Unternehmen wirklich zu verstehen und anwenden zu können, habe ich Wirtschaftsrecht (Bachelor of Laws) und Umweltrecht (Master of Laws) studiert. Seit 2023 arbeite ich bei der EurA AG als Nachhaltigkeitsberaterin mit dem Schwerpunkt auf Nachhaltigkeitsstrategie und Reporting. In dieser Rolle unterstütze ich unsere Kunden bei der Erfüllung regulatorischer Anforderungen an ihre Nachhaltigkeitsberichte. Darüber hinaus begleite ich Unternehmen, ihre internen Nachhaltigkeitsstrukturen effizient aufzubauen, weiterzuentwickeln und passgenau an ihre Bedürfnisse anzupassen.
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