- Dr. Denise Ott
- 24.09.24
- 2 min
- Nachhaltigkeitsberatung, Für KMU
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Dr. André Nadolny
+++ Blogserie Innovation Fund (Teil 3) +++ Ein Innovation-Fund-Antrag gehört zu den komplexesten Fördermittelanträgen der Europäischen Union. Er umfasst elf verpflichtende Antragsteile und Anhänge mit insgesamt 200 bis 300 Seiten, je nach Bedarf ergänzt um weitere unterstützende Dokumente. Gutachter bewerten diesen Antrag anhand der fünf Hauptkriterien Innovationshöhe, GHG-Vermeidungspotential, Projektreife, Replizierbarkeit und Kosteneffizienz. Der sogenannte Part B bildet mit maximal 80 Seiten Umfang das Herzstück des gesamten Antrags. Hier fließen alle Informationen aus den verschiedenen Einzeldokumenten zusammen und werden zu einem Gesamtwerk verknüpft.
+++ Unsere Blogserie zum Innovation Fund +++
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Beginnen wir mit einem grundlegenden Aspekt – der Form. Für den Part B des Innovation-Fund-Antrags gibt es ein Template, das zwingend verwendet werden muss. Ebenso gibt es klare Vorgaben zu Schriftgrößen, Seitenrändern und anderen formalen Anforderungen. Eine Besonderheit ist, dass es sich um ein sogenanntes „getaggtes“ Dokument handelt, das mit Text-Tags arbeitet, um die verschiedenen Abschnitte zu markieren. Diese dürfen – ebenso wie die enthaltenen Hinweise – nicht gelöscht werden.
Das Template gibt genau vor, welche Inhalte zu den einzelnen Bewertungskriterien vom Antragsteller bereitgestellt werden sollen. Es ist entscheidend, dass auch alle Detailfragen beantwortet werden – Auslassungen führen schnell zu Punktabzug. Getroffene Aussagen sollten zudem stets mit belastbaren Daten untermauert werden, z. B. durch Verweis auf die jeweiligen Abschnitte des betreffenden Begleitdokuments. Dabei ist auch die Konsistenz der Daten über die verschiedenen Dokumente hinweg ein relevantes Qualitätskriterium für den Antrag.
Part B des Innovation-Fund-Antrags besteht aus acht Hauptkapiteln, die einem Bewertungskriterium zugeordnet sind. Sie hängen aber auch miteinander zusammen, wie die Grafik verdeutlicht.
Im ersten Kapitel sollen nicht nur Projekthintergrund, Projektziele und das Konsortium vorgestellt werden, auch ein genereller Überblick über die technische Charakteristik und den Umfang des Projekts wird erwartet. Dazu gehört die detaillierte Darstellung des gewählten Technologieansatzes und der geplanten technischen Umsetzung. Auch wenn dieser Abschnitt im Template als "0" nummeriert ist, sollte er keinesfalls als bloße Einführung fehlinterpretiert werden. Insbesondere der letzte Teil ist für das Bewertungskriterium der technischen Projektreife relevant.
In diesem Kapitel wird die Innovationsleistung des Projektes im Vergleich zum Stand der Technik dargelegt. Hierbei sollte sorgfältig herausgearbeitet werden, dass es sich um mehr als eine inkrementelle Innovation (schrittweise Verbesserung) handelt, wozu auch quantitative Messkriterien bzw. Performancedaten herangezogen werden sollten. Besonders wichtig ist dies für Anträge in den Kategorien "Clean Manufacturing" und "Pilots", da der Innovationsgrad hier doppelt gewichtet wird. Alle getroffenen Behauptungen sollten stets mit Belegen untermauert werden, z.B. durch genaue Verweise auf die Machbarkeitsstudie oder etwaige vorhandene technische Due-Diligence-Dokumente.
Für einen Vergleich mit dem Stand der Technik sollte auf öffentlich verfügbare Dokumente mit europäischer Relevanz verwiesen werden, z.B. die Strategic Research and Innovation Agendas (SRIA). Eine Ausnahme gilt für Small-Scale-Projekte (Investitionsaufwand < 20 Mio. €), denn hier genügt der Vergleich zum nationalen statt dem europäischen Stand der Technik. Ebenso wird eine Abgrenzung zu bereits geförderten Innovation-Fund- und EU-Projekten erwartet.
In diesem Kapitel geht es um das absolute und relative Treibhausgas-Vermeidungspotential des Projektes. Dabei sind die für die CO2-Vermeidungsrechnung getroffenen Annahmen kurz zu erläutern, insbesondere wenn sie vom empfohlenen Standard abweichen.
Ein letzter wichtiger Punkt im Abschnitt Projektreife ist die umfassende Darstellung der für das Projekt relevanten kritischen Risiken aus technischer, finanzieller und operativer Sicht einschließlich geeigneter Gegenmaßnahmen.
Die Replizierbarkeit des Projekts wird anhand zweier Hauptaspekte betrachtet: erstens die Nachbildungsfähigkeit am Primärstandort und zweitens das quantitative Potenzial für andere Standorte. Wichtige Eckpunkte sind die damit verbundenen Umweltauswirkungen, möglichen Auswirkungen auf die Resilienz der europäischen Industrie sowie die potenzielle Schaffung neuer Wertschöpfungsketten. Hierzu sollte auf detaillierte, glaubhafte Pläne zu Kostenreduktion oder Übertragbarkeit auf andere Standorte eingegangen werden. Darüber hinaus wird die projektspezifische Kommunikationsstrategie zusammengefasst, einschließlich entsprechender Verweise auf den Knowlegde Sharing Plan.
Die Kosteneffizienz vereint die relevanten Kosten und das CO2-Vermeidungspotential. Die Kosteneffizienzberechnung ist – einschließlich der getroffenen Annahmen bei der Berechnung der relevanten Projektkosten – darzulegen und mit Verweisen auf die entsprechenden Dokumente zu versehen.
Die Darstellung eines soliden Arbeitsplanes ist das letzte wichtige Kapitel in Part B. Dazu gehört die detaillierte Beschreibung aller Arbeitspakete, Aufgaben, Meilensteine und “Deliverables”. Dieser Plan sollte mit dem Gantt Chart, der Finanzplanung und dem Projektimplementierungsplan übereinstimmen und ist wichtiger Bestandteil für die Beurteilung der operativen Projektreife.
EurA hat in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen mit dem EU-Programm Innovation Fund gesammelt. Sie sind interessiert und möchten mehr erfahren? Dann kontaktieren Sie unser EU-Fördermittel-Team. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Text: André Nadolny
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