+++ Blogserie Innovation Fund (Teil 3) +++ Ein Innovation-Fund-Antrag gehört zu den komplexesten Fördermittelanträgen der Europäischen Union. Er umfasst elf verpflichtende Antragsteile und Anhänge mit insgesamt 200 bis 300 Seiten, je nach Bedarf ergänzt um weitere unterstützende Dokumente. Gutachter bewerten diesen Antrag anhand der fünf Hauptkriterien Innovationshöhe, GHG-Vermeidungspotential, Projektreife, Replizierbarkeit und Kosteneffizienz. Der sogenannte Part B bildet mit maximal 80 Seiten Umfang das Herzstück des gesamten Antrags. Hier fließen alle Informationen aus den verschiedenen Einzeldokumenten zusammen und werden zu einem Gesamtwerk verknüpft.

     
  +++ Unsere Blogserie zum Innovation Fund +++  

Worauf sollte man beim Part B generell achten?

Beginnen wir mit einem grundlegenden Aspekt der Form. Für den Part B des Innovation-Fund-Antrags gibt es ein Template, das zwingend verwendet werden muss. Ebenso gibt es klare Vorgaben zu Schriftgrößen, Seitenrändern und anderen formalen Anforderungen. Eine Besonderheit ist, dass es sich um ein sogenanntes „getaggtes“ Dokument handelt, das mit Text-Tags arbeitet, um die verschiedenen Abschnitte zu markieren. Diese dürfen ebenso wie die enthaltenen Hinweise nicht gelöscht werden. 

Das Template gibt genau vor, welche Inhalte zu den einzelnen Bewertungskriterien vom Antragsteller bereitgestellt werden sollen. Es ist entscheidend, dass auch alle Detailfragen beantwortet werden Auslassungen führen schnell zu Punktabzug. Getroffene Aussagen sollten zudem stets mit belastbaren Daten untermauert werden, z. B. durch Verweis auf die jeweiligen Abschnitte des betreffenden Begleitdokuments. Dabei ist auch die Konsistenz der Daten über die verschiedenen Dokumente hinweg ein relevantes Qualitätskriterium für den Antrag.

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Deep Dive der Part B im Detail

Part B des Innovation-Fund-Antrags besteht aus acht Hauptkapiteln, die einem Bewertungskriterium zugeordnet sind. Sie hängen aber auch miteinander zusammen, wie die Grafik verdeutlicht.

1. Project and Applicants (Projekt und Antragsteller)

Im ersten Kapitel sollen nicht nur Projekthintergrund, Projektziele und das Konsortium vorgestellt werden, auch ein genereller Überblick über die technische Charakteristik und den Umfang des Projekts wird erwartet. Dazu gehört die detaillierte Darstellung des gewählten Technologieansatzes und der geplanten technischen Umsetzung. Auch wenn dieser Abschnitt im Template als "0" nummeriert ist, sollte er keinesfalls als bloße Einführung fehlinterpretiert werden. Insbesondere der letzte Teil ist für das Bewertungskriterium der technischen Projektreife relevant.

2. Degree of Innovation (Innovationsgrad)

In diesem Kapitel wird die Innovationsleistung des Projektes im Vergleich zum Stand der Technik dargelegt. Hierbei sollte sorgfältig herausgearbeitet werden, dass es sich um mehr als eine inkrementelle Innovation (schrittweise Verbesserung) handelt, wozu auch quantitative Messkriterien bzw. Performancedaten herangezogen werden sollten. Besonders wichtig ist dies für Anträge in den Kategorien "Clean Manufacturing" und "Pilots", da der Innovationsgrad hier doppelt gewichtet wird. Alle getroffenen Behauptungen sollten stets mit Belegen untermauert werden, z.B. durch genaue Verweise auf die Machbarkeitsstudie oder etwaige vorhandene technische Due-Diligence-Dokumente.

Für einen Vergleich mit dem Stand der Technik sollte auf öffentlich verfügbare Dokumente mit europäischer Relevanz verwiesen werden, z.B. die Strategic Research and Innovation Agendas (SRIA). Eine Ausnahme gilt für Small-Scale-Projekte (Investitionsaufwand < 20 Mio. €), denn hier genügt der Vergleich zum nationalen statt dem europäischen Stand der Technik. Ebenso wird eine Abgrenzung zu bereits geförderten Innovation-Fund- und EU-Projekten erwartet.

3. GHG Emission Avoidance Potential (Potenzial zur Vermeidung von THG-Emissionen)

In diesem Kapitel geht es um das absolute und relative Treibhausgas-Vermeidungspotential des Projektes. Dabei sind die für die CO2-Vermeidungsrechnung getroffenen Annahmen kurz zu erläutern, insbesondere wenn sie vom empfohlenen Standard abweichen.

4. Project Maturity (Projektreife)

Dieses Kapitel umfasst die detaillierte Beschreibung der technischen, finanziellen und operativen Reife des Projektes.
  • Die technische Reife des Projekts sollte in Form des etablierten "Technological Readiness Levels" bzw. des daran angelehnten "Manufacturing Readiness Levels" quantifiziert werden. Dies kann durch relevante Performancedaten, z. B. aus Pilottests oder vorangegangenen FuE-Projekten belegt werden, vorzugsweise mit Verweis auf die Machbarkeitsstudie.  
  • Bei der Darstellung der finanziellen Projektreife wird eine Zusammenfassung des Projektgeschäftsplanes erwartet. Dies beinhaltet klare Verweise auf das Geschäftsplan-Dokument oder auf etwaige Interessensbekundungen potenzieller Anwender oder Kunden. Des Weiteren sind der in der Finanzinformationstabelle berechnete Projekt-Cash-Flow und die Projektprofitabilität einschließlich getroffener Annahmen zu beschreiben. Ein detaillierter und belastbarer Projektfinanzierungsplan mit Verweisen auf Finanzierungszusagen z. B. von Vorständen oder Investoren unterstreichen die finanzielle Reife 
  • Die operativen Projektreife erläutert die konkrete Projektimplementierung, wobei auch auf etwaige gesetzliche oder regulatorische Hürden sowie die Sicherstellung der öffentlichen Akzeptanz einzugehen ist. Ebenso sollten Sie Projektteam und Projektorganisation mit Verweisen auf Machbarkeitsstudie und Teilnehmerinformationsdatei darstellen.

Ein letzter wichtiger Punkt im Abschnitt Projektreife ist die umfassende Darstellung der für das Projekt relevanten kritischen Risiken aus technischer, finanzieller und operativer Sicht einschließlich geeigneter Gegenmaßnahmen.

5. Replicability (Replizierbarkeit)

Die Replizierbarkeit des Projekts wird anhand zweier Hauptaspekte betrachtet: erstens die Nachbildungsfähigkeit am Primärstandort und zweitens das quantitative Potenzial für andere Standorte. Wichtige Eckpunkte sind die damit verbundenen Umweltauswirkungen, möglichen Auswirkungen auf die Resilienz der europäischen Industrie sowie die potenzielle Schaffung neuer Wertschöpfungsketten. Hierzu sollte auf detaillierte, glaubhafte Pläne zu Kostenreduktion oder Übertragbarkeit auf andere Standorte eingegangen werden. Darüber hinaus wird die projektspezifische Kommunikationsstrategie zusammengefasst, einschließlich entsprechender Verweise auf den Knowlegde Sharing Plan.

6. Cost Efficiency (Kosteneffizienz)

Die Kosteneffizienz vereint die relevanten Kosten und das CO2-Vermeidungspotential. Die Kosteneffizienzberechnung ist einschließlich der getroffenen Annahmen bei der Berechnung der relevanten Projektkosten darzulegen und mit Verweisen auf die entsprechenden Dokumente zu versehen.

7. Bonus Points (Bonuspunkte)

Je nach Projekt können bis zu vier Bonuspunkte beantragt werden. Die Beantragung muss in diesem Abschnitt mit Verweis auf die übrigen Antragsdokumente begründet werden.
  • Der erste Punkt wird an Projekte mit negativem CO2-Fußabdruck vergeben.
  • Wenn das Projekt wesentliche Treibhausgaseinsparungen verursacht, die durch die vorgeschriebene Berechnungsmethode nicht in das absolute CO2-Vermeidungspotential eingerechnet werden dürfen, wird ein weiterer Bonuspunkt vergeben.
  • Projekte, die signifikante Mengen Elektrizität oder Wasserstoff verbrauchen, erhalten einen Bonuspunkt für die Verwendung von erneuerbarem Strom (mit direkter Anbindung oder z. B. via Power Purchasing Agreements) bzw. für den Einsatz von RFNBO-Wasserstoff (Renewable Fuels of Non-Biological Origin).
  • Den vierten Bonuspunkt bekommen alle Projekte aus dem maritimen Sektor.

8. Workplan, Milestones, Deliverables (Arbeitsplan, Meilensteine, Ergebnisse)

Die Darstellung eines soliden Arbeitsplanes ist das letzte wichtige Kapitel in Part B. Dazu gehört die detaillierte Beschreibung aller Arbeitspakete, Aufgaben, Meilensteine und Deliverables. Dieser Plan sollte mit dem Gantt Chart, der Finanzplanung und dem Projektimplementierungsplan übereinstimmen und ist wichtiger Bestandteil für die Beurteilung der operativen Projektreife.

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Text: André Nadolny

 

Dr. André Nadolny

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Mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Bereich nationaler und internationaler Fördermittel bin ich Experte in der Einwerbung von finanziellen Ressourcen für innovative Projekte. Während meiner Industrietätigkeit habe ich verschiedenste Entwicklungsvorhaben mit Partnern in Europa, Nordamerika und Asien koordiniert und begleitet. Für EurA habe ich neben der Fördermittelberatung auch internationale Symposien zu den Themen Wasserstoff, erneuerbare Energien und integrierte Energiesysteme organisiert. Meine aktuellen Beratungsschwerpunkte liegen in den Förderinstrumenten EIC Accelerator, Innovation Fund und steuerliche Forschungszulage. Die von mir erfolgreich betreuten Projekte kommen aus den unterschiedlichsten Themenfeldern, z. B. Wasserstoffelektrolyse, Biotech- und medizinische Geräte, Verfahrenstechnik und Maschinenbau, Recycling und Circular Economy oder biobasierte Materialien.
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