- Dr. Denise Ott
- 06.02.25
- 2 min
- Nachhaltigkeitsberatung
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Rupert Reiter
+++ Blogserie Innovation Fund (Teil 2) +++ Mit dem Innovation Fund möchte die EU in neue Technologien investieren, die die Reduktion von Treibhausgasemissionen erheblich vorantreiben. Das Finanzierungsinstrument ist mit einem Budget mindestens 40 Milliarden Euro zwischen 2020 und 2030 eines der weltweit größten Förderprogramme zur Demonstration innovativer kohlenstoffarmer Technologien.
Sie möchten mit Ihrer Innovation einen Beitrag zur klimaneutralen Zukunft leisten? Der Innovation Fund bietet für Innovationsprojekte eine Förderung in Millionenhöhe. Doch wer ist antragsberechtigt und was wird gefördert? Finden Sie Antworten auf diese Fragen in unserer Übersicht.
+++ Unsere Blogserie zum Innovation Fund +++
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Die EU hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, bis 2050 klimaneutral zu werden. Der EU Innovation Fund wurde mit dem Ziel konzipiert, hochinnovative Technologien und industrielle Lösungen zur Dekarbonisierung Europas auf den Markt zu bringen. Das Budget stammt aus dem EU‑Emissionshandelssystem (ETS). Es sollen Technologien in allen Mitgliedstaaten gefördert werden, um den Übergang zu einer klimaneutralen, wettbewerbsfähigen und innovativen EU-Wirtschaft zu beschleunigen.
Mit einer Förderquote von 60 % unterstützt die EU-Kommission Unternehmen dabei, in saubere Energie und Industrie zu investieren, um das Wirtschaftswachstum anzukurbeln, zukunftssichere Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen und die europäische Technologieführerschaft im globalen Maßstab zu stärken.
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die direkt für die Durchführung und das Management des Innovationsprojekts verantwortlich sind. Projekte sind einzelbetrieblich oder in kleinen Konsortien möglich. Die Projektimplementierung muss in Mitgliedstaaten des EU-Emissionshandels erfolgen: EU-Staaten, Liechtenstein, Norwegen oder Island.
Ebenfalls willkommen sind branchenübergreifende Projekte sowie Vorhaben der Kreislaufwirtschaft.
Der Innovation Fund im Entwicklungsprozess:
Beim Innovation Fund handelt es sich nicht um Forschungs- und Entwicklungsprojekte, sondern um Demonstrationsprojekte mit Laufzeiten zwischen 3 und 15 Jahren. Der Fokus liegt auf der ersten industriellen Umsetzung innovativer kohlenstoffarmer Technologien, die bislang noch nicht kommerziell erhältlich sind.
Ein Projektbeispiel könnte in etwa so aussehen:
Ihr Unternehmen hat eine neuartige wasserstoffbetriebene Anlage entwickelt, die nun im industriellen Maßstab gebaut werden soll. Das Vorhaben ähnelt einem Investitionsprojekt, wie man es der Geschäftsführung oder potenziellen Investoren präsentieren würde. Da die Technologie hochinnovativ ist, aber auch ein gewisses finanzielles Risiko mit sich bringt, ist Ihr Unternehmen oder Ihr Pilotkunde nicht bereit, die Projektkosten komplett selbst zu tragen. Hier käme der Innovation Fund ins Spiel. Ist die EU von Ihrer Idee überzeugt, beteiligt sie sich an 60 % der Kosten, um die Projektimplementierung zu garantieren.
In jährlich wiederkehrenden Ausschreibungen fördert der Innovation Fund verschiedene Arten von Projekten, aktuell zu folgenden Themen:
Fördergegenstand sind die Investitionen in kohlenstoffarme Technologien (CAPEX), aber auch die Kosten für den Betrieb dieser Technologien (OPEX).
Anträge, die abgelehnt werden, jedoch bestimmte Mindestanforderungen erfüllt haben, können eine zusätzliche Unterstützung in der Projektentwicklung erhalten.
Eine Besonderheit des Innovation Fund ist, dass die Zuschüsse nicht als staatliche Beihilfe betrachtet werden und mit Mitteln aus anderen Förderprogrammen kombiniert werden können.
Auch Small-Scale-Projekte sind im Innovation Fund eine gute Alternative zu anderen EU-Programmen wie LIFE oder der EIC Accelerator, wo die Anforderung an die Innovationshöhe auch sehr hoch ist. Das Innovation Fund Programm eignet sich besonders gut für die erste kommerzielle Anwendung einer neuen klimafreundlichen Technologie.
Sie wollen mehr zu den Möglichkeiten im Innovation Fund erfahren oder herausfinden, ob Ihre Projektidee zu diesem Förderprogramm passt? Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen dies gerne kostenlos für Sie. Alternativ prüfen wir Ihre Idee auf andere Forschungs- und Innovationsprogramme, da wir uns auch in der nationalen und europäischen Förderlandschaft bestens auskennen. Hier erhalten Sie mehr Informationen zu unserer Fördermittelberatung.
Der Umfang eines Antrags im Innovation Fund ist nicht zu unterschätzen: zwischen 200 bis zu 300 Seiten inklusive allen Pflichtanhänge (Antrag, Business Plan, Finanzplan, Machbarkeitsstudie, Implementierungsplan, CO2-Bilanz usw.) sind zum Stichtag einzureichen. In der Vorbereitung der Antragsunterlagen stecken viele Arbeitsschritte, Analysen und Kalkulationen. Auch kann die Durchführung einer LCA-Analyse im Vorfeld notwendig sein (Beispiel: LCA im Batterierecycling). Dies kostet Zeit und Geld.
Key Facts zur Antragstellung sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst:
Bei EurA verfügen wir über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln für Innovationsprojekte. In der Vergangenheit haben wir bereits mehr als 150 Millionen Euro an EU-Förderung in verschiedenen Programmen für über 80 unserer Kunden erworben. Bei all den Schritten zu Ihrem Innovation Fund-Antrag nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und Expertise. Sie konzentrieren sich auf Ihr Vorhaben und wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag die Gutachtererwartungen erfüllt. Wir unterstützen Sie von Anfang an: von der Konzeption Ihres Innovationsprojekts, über die Erstellung der Antragsunterlagen, bis hin zur Projektbegleitung und Abrechnung der Fördergelder – und darüber hinaus. Wir begleiten Sie im gesamten Innovationsprozess.
Sind Sie von Ihrer Technologie und deren Potenzial für den Klimaschutz überzeugt? Trauen Sie sich, ein Förderprojekt im Innovation Fund zu beantragen. Somit steigern Sie Ihre Chancen, die Sichtbarkeit Ihres Unternehmens auf der europäischen Ebene zu erhöhen und den Markteintritt erfolgreich zu meistern.
Text: Elpiniki Lamproglou, Stefan Durm
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