- Johannes Eder
- 27.11.24
- 1 min
- Energieberatung, Förderprogramme Deutschland
Ihre Kontaktperson
Michael Maier
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) setzt die Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fort. Die Initiative ist Teil der staatlichen Bemühungen, den Klimaschutz voranzutreiben und den Energieverbrauch zu reduzieren. Unternehmen profitieren in mehrfacher Hinsicht von der Novelle der Kälte-Klima-Richtlinie: Die Förderhöhe für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen ist gestiegen und die effiziente Umrüstung von Kleinanlagen ist ein neuer Fördergegenstand.
Von 1. März 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2026 können Firmen wieder Anträge für Fördermittel stellen. Die Förderhöhe ist auf 200.000 Euro pro Maßnahme sowie auf maximal 50 % der förderfähigen Ausgaben begrenzt. Die Fördersumme muss dabei für jede Maßnahme individuell errechnet werden.
Gefördert werden verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz an stationären Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden. Zu diesen Maßnahmen gehören:Die Kälte-Klima-Richtlinie gibt es seit 2008. Mit der erneuten Fortsetzung der damit verbundenen Förderung setzt das BMWK ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz und unterstützt Unternehmen dabei, energieeffiziente Technologien zu implementieren und einen Beitrag zum Umweltschutz zu leisten.
EurA steht Ihnen während des gesamten Antragsprozesses zur Seite. Wir unterstützen nicht nur bei allen Fragen der Energieberatung, sondern helfen auch bei der Antragsstellung, der Berechnung der möglichen Förderhöhe und sorgen für einen reibungslosen Ablauf beim Abruf der Fördermittel. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Unternehmen nachhaltiger zu gestalten und gemeinsam mit uns einen positiven Beitrag für unsere Umwelt zu leisten.
Text: Mathias Wendt
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