- Ralph Hirschberg
- 10.09.24
- 2 min
- Mobilität
Ihre Kontaktperson
Tobias Kübler
Die Forschungszulage wurde von der Bundesregierung bewusst sehr einfach und unternehmerfreundlich gestaltet. Bei der klassischen Projektförderung müssen die Bewilligungsempfänger in der Regel Zwischen- und Schlussberichte erstellen und den Projektträger über die durchgeführten Arbeiten informieren. Bei der Forschungszulage wurde auf diese Berichtspflicht verzichtet. Jedoch empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich eine kurze jährliche Dokumentation erstellen. Was waren die wesentlichen Arbeiten des Kalenderjahrs und was waren die wesentlichen FuE-Tätigkeiten der abgerechneten Projektmitarbeiter. So können Sie bei einer (auch mehrere Jahre später) durchgeführten Prüfung durch die Finanzämter die Tätigkeiten und Aufwendungen nachvollziehen.
Zwingend erforderlich ist die zeitnahe Erfassung der geleisteten Arbeitszeit des Arbeitnehmers in dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Dies gilt natürlich auch für Einzelunternehmen und Mitunternehmer erbrachten Eigenleistungen. Dabei können die Stunden in elektronischer als auch in Papierform erfasst und dokumentiert werden.
Stellen Sie sicher, dass alle geltend gemachten Kosten sauber und nachvollziehbar dokumentiert sind und werden. Denn eine spätere Überprüfung der geltend gemachten Ausgaben durch die Finanzämter ist sehr wahrscheinlich. Da diese Überprüfung auch Jahre später erfolgen kann und dann auch der ein oder andere Projektmitarbeiter nicht mehr zur Verfügung steht, zeigt die Wichtigkeit dieser Dokumentation.
Gerne unterstützen Sie unsere Experten beim Aufbau einer sauberen und nachvollziehbaren Dokumentation.
Sie möchten mehr über die Forschungszulage erfahren? Lesen Sie mehr auf dieser Seite.
Autor: Tobias Kübler
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