Seit 2017 sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen gesetzlich dazu verpflichtet, nicht-finanzielle Aspekte ihres unternehmerischen Handelns offenzulegen. Im November 2022 hat die EU die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Diese erweitert sowohl die zu berichtenden Inhalte als auch den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Damit fallen ab 2027 auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unter diese Berichtspflicht. Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes lohnt sich aber bereits jetzt – auch für KMU. Der folgende Blogeintrag zeigt, wie auch Sie von der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes profitieren können.

Welche Vorteile bringt die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes?

Die Dokumentation sämtlicher Unternehmensaktivitäten bietet Ihnen folgende Vorteile.

         
 
 
 
Unternehmen
 
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Lupe
 
1. 
 
Inspiration für die (Um-)Gestaltung betriebsinterner Abläufe:
Durch kleine Änderungen können enorme Kosten gespart werden, z.B. durch die Reduzierung von Material- und Energieverbräuchen. Ebenso können Risiken minimiert werden, z.B. im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
 
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Umsatz
 
2. 
 
Stärkung Ihrer Innovationsfähigkeit:
Die Auseinandersetzung mit und Optimierung von Prozessen bietet Raum für Neuerung und Innovation.
 
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Innovationsfähigkeit
 
3. 
 
Verbesserung des Unternehmensimages:
Die Offenlegung Ihrer Aktivitäten signalisiert Transparenz gegenüber Ihren Stakeholdern. Das Vertrauen in Ihre Produkte und Dienstleistungen ist gestärkt.
 
         
 
 
 
Mitarbeitende
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Kommunikation
 
4.
 
Verbesserung der unternehmensinternen Koordination und Kommunikation:
Durch transparente Kommunikation und Prozessoptimierung werden Motivation und Leistungsbereitschaft Ihrer Mitarbeitenden gestärkt.
 
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Arbeitgeber
 
5. 
 
Positionierung des Unternehmens als attraktiver Arbeitgeber:
Durch die Auseinandersetzung mit der Nachhaltigkeitsthematik schaffen Sie Vertrauen in Ihr Unternehmen und Geschäftsmodell.
 
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Mitarbeitersteigerung
 
6. 
 
Mitarbeiterbindung und Neugewinnung:
Binden Sie Ihre Mitarbeitenden in Ihre Nachhaltigkeitsreise ein. So binden sie sich gleichzeitig an Ihr Unternehmen.
 
         
 
 
 
Kunden
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Steigerung
 
7.
 
Förderung der Kundenbindung:
Mit einem Nachhaltigkeitsbericht zeigen Sie, dass Sie sich mit den aktuellen Trends und Themen auseinandersetzen. So fördern Sie die Kundenbindung und stärken das Vertrauen Ihrer Kunden in Ihre Produkte und Dienstleistungen. 
 
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Unternehmensimages
 
8. 
 
Steigerung Ihres Bekanntheitsgrades:
Mit einem Nachhaltigkeitsbericht erreichen Sie neue, für Nachhaltigkeitsthemen zugängliche und sensibilisierte Kundensegmente.
 
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Kundenbindung
 
9.
 
Steigerung des Umsatzes:
Durch die Bindung bestehender Kunden und die Gewinnung neuer Kunden steigern Sie Ihren Umsatz.
 
         
 
 
 
Gesellschaft
 
 
Nachhaltigkeitsberichterstattung_Icons_Glaubwürdigkeit
 
10.
 
Steigerung der Glaubwürdigkeit Ihres unternehmerischen Handelns:
In einem Nachhaltigkeitsbericht können Sie ihr regionales Engagement darstellen. So sichern Sie sich gesellschaftliche Anerkennung und Akzeptanz.
 

 

     
  Info-Box: Rechtlicher Hintergrund
Seit 2017 berichtspflichtig (nicht-finanzielle Erklärung) sind nach CSR-RUG (Richtlinie-Umsetzungsgesetz*) kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit
  • mehr als 500 Beschäftigten und
  • einer Bilanzsumme von über 20 Millionen Euro oder
  • einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro.

*vollständiger Titel: Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernberichten


Die im November 2022 von der EU verabschiedete Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sieht vor, dass ab 2027 (für das Berichtsjahr 2026) auch kleine und mittelständische Unternehmen unter die Berichtspflicht fallen. Denn dem Mittelstand kommt im Zuge des Klimawandels eine besondere Bedeutung zu. Indem globalen Herausforderungen auf regionaler Ebene begegnet wird, werden Klimaschutzziele erreichbar. Da der Ruf der Stakeholder nach Transparenz in Sachen Nachhaltigkeit immer lauter wird, steigt die Zahl der berichtenden KMU aber bereits jetzt stetig an.

Zudem sollen mit der Taxonomie-Verordnung der EU aus dem Jahr 2020 nachhaltige Investitionen gestärkt werden. Die Offenlegung entsprechender Daten, insbesondere zu nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen, in Form eines Nachhaltigkeitsberichts, ist daher auch aus finanzieller Sicht lohnend.

 
     

 

Wie geht es weiter?


Wenn Sie an der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes interessiert sind und sich über eine helfende Hand der EurA freuen, schreiben Sie uns gerne eine E-Mail. Weitere Informationen finden Sie ansonsten auf dieser Seite.

 

Autorin: Katharina Prontnicki

Dr. Denise Ott

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