Kurzfristig hat die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) am 25.01.2024 das Antragsformular zur Beschreibung des FuE-Vorhabens überarbeitet und angepasst. 

Neben Erneuerungen des Layouts betreffen diese Änderungen insbesondere die Projektbeschreibung. 

Das Ziel des Vorhabens, zusammen mit den Herausforderungen oder Problemstellungen, wird nun mit 1.500 Zeichen beschrieben. Die Abgrenzung zum Stand der Technik wird mit 500 Zeichen beschrieben und die wissenschaftlichen, technischen sowie methodischen Unsicherheiten mit 1.000 Zeichen. Neben der Formulierung der durchzuführenden Arbeiten mit 1.000 Zeichen ist ab sofort die Erstellung eines Arbeitsplans verpflichtend. 

Die allgemeinen Prüfkriterien Neuartigkeit, Risiko/Unwägbarkeit und Planmäßigkeit bleiben hierbei unverändert erhalten. 

„Bereits eingereichte Anträge werden unverändert geprüft und beschieden. Eine erneute Einreichung aufgrund des neuen Antragsformulars ist nicht erforderlich. Noch nicht eingereichte Anträge verbleiben im alten Antragsformular. Sie können bis einschließlich zum 29.02.2024 bei der BSFZ eingereicht werden. Danach ist die Einreichung von Anträgen im alten Formular nicht mehr möglich.“ – BSFZ 

In diesem Zusammenhang möchten wir auf die Verjährungsfrist der Steuerlichen Forschungszulage hinweisen. Der Antrag auf Forschungszulage kann innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Jahres, für das der Anspruch auf die Forschungszulage entstanden ist, gestellt werden. Konkret bedeutet dies, dass die Kosten für bspw. das Projektjahr 2020 bis zum 31.12.2024 beim Finanzamt beantragt worden sein müssen. Berücksichtigen Sie hierbei die Bearbeitungsdauer der BSFZ und die der Fördermittelabrechnung. Eine zeitnahe Beantragung wird empfohlen. 


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Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Projektaufwendungen, auch kurzfristig für das Jahr 2020, geltend zu machen. Mehr Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Seite zur steuerlichen Forschungszulage.

 

🖊️ Text: Marvin Natz

Marvin Natz

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Die Steuerliche Forschungszulage bietet Ihnen die Möglichkeit, sowohl größen- und branchenunabhängig als auch rückwirkend (Projektbeginn ab 2020), Fördermittel geltend zu machen. Als Ingenieur habe ich bereits zahlreiche Anträge erfolgreich begleitet und stelle diese Erfahrung gerne zur Verfügung. Sie können diese Möglichkeit nutzen, um die Entwicklung und Forschung an Innovationen voranzutreiben und Ihren wirtschaftlichen Einsatz zu reduzieren. Wir unterstützen Sie dabei, von dieser Möglichkeit zu profitieren – von der Projektidee, über die Antragstellung bis zum Fördermittelabruf. Wir passen unsere Dienstleistungen Ihren Bedürfnissen an. Gerne treten wir mit Ihnen in den Dialog.
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