Die steuerliche Forschungszulage ist eine hervorragende Möglichkeit für Unternehmen, ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten fördern zu lassen. Doch was tun, wenn der Antrag abgelehnt wurde? In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch – EurA steht Ihnen dabei mit jahrelanger Expertise und einem systematischen Ansatz als kompetenter Partner zur Seite!

Warum wird ein Antrag auf Forschungszulage abgelehnt? 

Die Gründe für eine Ablehnung Ihres Antrags auf steuerliche Forschungszulage sind oft komplex und variieren von Fall zu Fall. Häufig liegt es an
  • fehlenden oder unzureichenden Informationen im Antrag,
  • Missverständnissen bezüglich der Anforderungen seitens des Projektträgers oder
  • Herausforderungen bei der Formulierung – bedingt durch die Limitierung der zur Verfügung stehenden Zeichenanzahl und dem Fehlen einer direkten Ansprechperson beim Projektträger. Die Schwierigkeit besteht insbesondere darin, komplexe Sachverhalte präzise und verständlich in wenigen Worten darzustellen.

Selbst innovative Projekte können durch fehlerhafte Antragsunterlagen scheitern. Genau hier setzt EurA an, um Fehler zu identifizieren und eine solide Grundlage für Ihren Widerspruch bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) zu schaffen.

Wie hilft EurA beim Widerspruch? 

Erhalten Sie einen negativen Bescheid, so können Sie bei der BSFZ innerhalb eines Monats einen formalen Widerspruch einreichen. Wir bieten ein bewährtes Vorgehen, das Sie strukturiert durch den Widerspruchsprozess führt:



Icon_cyan_Inspiration für die Umgestaltung betriebsinterner Abläufe

Prüfung des Ablehnungsbescheides: Unsere Forschungszulage-Expertinnen und Experten analysieren die Ablehnungsgründe und prüfen, ob diese grundsätzlich gerechtfertigt sind. Dabei werden alle relevanten Unterlagen sorgfältig durchgesehen, um Missverständnisse oder Fehler aufzudecken.  
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Einschätzung der Erfolgsaussichten und Strategieentwicklung: Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung erhalten Sie eine fundierte Einschätzung, ob Ihr Widerspruch Aussicht auf Erfolg hat. Diese Analyse erfolgt individuell und transparent, sodass Sie genau wissen, welche Chancen und Risiken bestehen. Aufbauend auf den gewonnenen Erkenntnissen wird eine klare Argumentationslinie entwickelt, die die Stärken Ihres Projekts hervorhebt und mögliche Fehlbewertungen des Projektträgers aufzeigt. Dabei wird besonders berücksichtigt, dass auch der Projektträger an die Vorgaben des § 2 FZulG (Forschungszulagengesetz) sowie an das offizielle Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen gebunden ist.

 
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Individuelles Angebot und Einreichung des Widerspruchs: Bei realistischer Aussicht auf Erfolg erstellen wir ein maßgeschneidertes Angebot für die weitere Unterstützung – von der konkreten Formulierung des Widerspruchs bis hin zur Begleitung durch das gesamte Verfahren. Anschließend wird der vollständige Widerspruch fristgerecht bei der zuständigen Stelle eingereicht, wobei EurA alle Formalitäten übernimmt und Ihr Anliegen fachkompetent und professionell vertritt. Ziel ist es, Ihren Widerspruch präzise und überzeugend auszuarbeiten.

 

 

Warum EurA? 

EurA ist seit vielen Jahren spezialisiert auf die Beratung und Unterstützung von Unternehmen im Bereich der steuerlichen Forschungszulage. Unsere Expertise und unser strukturierter Ansatz machen den Unterschied: Statt sich allein durch den Bürokratie-Dschungel zu kämpfen, steht ein Partner an Ihrer Seite, der Arbeit abnimmt und Sicherheit gibt:
  • Fundiertes Fachwissen: Wir kennen die Anforderungen der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) und des Finanzamts genau.
  • Individuelle Betreuung: Von der ersten Analyse bis zur Einreichung des Widerspruchs sind wir an Ihrer Seite.
  • Erfolgserprobt: Hunderte von erfolgreich begleiteten Anträgen sprechen für sich.

Fazit: Innovation verdient eine zweite Chance

Eine Ablehnung ist ärgerlich, aber keineswegs das Ende. Mit unserer Unterstützung erhöhen Sie Ihre Chancen, doch noch die Bescheinigung von der BSFZ zu erhalten. Zögern Sie nicht, unseren kostenlosen Prüfservice in Anspruch zu nehmen.

Geben Sie Ihrem Projekt die Chance, die es verdient!

 

Text: Marvin Natz

 

Marvin Natz

Ihre Kontaktperson
Marvin Natz

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Die Steuerliche Forschungszulage bietet Ihnen die Möglichkeit, sowohl größen- und branchenunabhängig als auch rückwirkend (Projektbeginn ab 2020), Fördermittel geltend zu machen. Als Ingenieur habe ich bereits zahlreiche Anträge erfolgreich begleitet und stelle diese Erfahrung gerne zur Verfügung. Sie können diese Möglichkeit nutzen, um die Entwicklung und Forschung an Innovationen voranzutreiben und Ihren wirtschaftlichen Einsatz zu reduzieren. Wir unterstützen Sie dabei, von dieser Möglichkeit zu profitieren – von der Projektidee, über die Antragstellung bis zum Fördermittelabruf. Wir passen unsere Dienstleistungen Ihren Bedürfnissen an. Gerne treten wir mit Ihnen in den Dialog.
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