- Fabian Balle
- 06.09.24
- 1 min
- Fördermittelberatung, Top-Artikel, Landesprogramme,
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Thilo Riehl
Am 23. August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die lang erwartete Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) veröffentlicht. Mit der BIK unterstützt das BMWK klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in deunder Industrie. Das neue Förderprogramm trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Das Förderangebot ermöglicht branchen- und technologieoffen insbesondere auch kleineren und mittelgroßen Transformationsvorhaben die Umsetzung.
Das Programm fördert in zwei Modulen:
Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie
Es werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren und damit einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten.
Modul 2: Förderung von CCU/CCS
In Modul 2 werden Vorhaben der Industrie zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture ad Utilization (CCU) und Carbon Capture Storage (CCS) gefördert.
Gefördert werden können...
Antragsberechtigt sind neben Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMUs) auch Großunternehmen. Bei Investitionsvorhaben sollten die Kosten grundsätzlich über 500.000 € betragen.
Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Mrd. € zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.
Gehören Sie zu den Ersten, die von der neuen Förderung profitieren! Kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Text: Thilo Riehl
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