Am 23. August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die lang erwartete Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) veröffentlicht. Mit der BIK unterstützt das BMWK klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in der Industrie. Das neue Förderprogramm trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Das Förderangebot ermöglicht branchen- und technologieoffen insbesondere auch kleineren und mittelgroßen Transformationsvorhaben die Umsetzung.

 

Die zwei Module der BIK-Förderung

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Es werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren und damit einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten. (Projektträger für das Modul 1 ist das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI).)
  • Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion.
  • Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen.

Modul 2: Förderung von CCU/CCS

In Modul 2 werden Vorhaben der Industrie zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture ad Utilization (CCU) und Carbon Capture Storage (CCS) gefördert. (Projektträger für das Modul 2 ist der Projektträger Jülich – PtJ.)
  • Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Minderung der Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS.
  • Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung durch CCU und CCS zu erschließen.

Was wird gefördert?

  • Investitionsvorhaben (nach AGVO) bis max. 30 Mio. Euro
  • Investitionsvorhaben (nach TCTF) bis max. 200 Mio. Euro
  • FuE-Vorhaben (nach AGVO) bis max. 35 Mio. Euro

Antragsberechtigt sind neben Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMU) auch Großunternehmen. Bei Investitionsvorhaben sollten die Kosten grundsätzlich über 500.000 Euro betragen.

BIK 2025: aktueller Förderaufruf

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat den zweiten Förderaufruf im Rahmen der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) veröffentlicht: Projektideen für das Modul 1, bei dem es um die Dekarbonisierung der Industrie geht, können bis zum 15. Mai 2025 eingereicht werden. In der ersten Stufe des Verfahrens sind Förderinteressierte aufgerufen, Skizzen beim KEI online einzureichen.

Das Förderprogramm BIK soll insgesamt bis 2030 laufen. Dafür wurden beim Start für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Mrd. Euro eingeplant. Der erste Förderaufruf lief bis 30. November 2024 und die Unternehmen hatten nach dem Aufruf drei Monate Zeit, ihre Projektskizzen einreichen. Künftig könnte es in diesem Rhythmus weitergehen und zwei Mal jährlich Aufrufe geben. 

Wollen auch Sie von der Förderung für industrielle Klimaschutzprojekte profitieren? Kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

 

Text: Thilo Riehl
Aktualisiert am 05.03.2025

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