Am 23. August 2024 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die lang erwartete Richtlinie „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“ (BIK) veröffentlicht. Mit der BIK unterstützt das BMWK klimafreundliche Investitions- sowie Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben in deunder Industrie. Das neue Förderprogramm trägt dazu bei, die nationalen und europäischen Klimaschutzziele im Industriesektor zu erreichen sowie den Produktionshochlauf der notwendigen Transformationstechnologien in Deutschland zu beschleunigen. Das Förderangebot ermöglicht branchen- und technologieoffen insbesondere auch kleineren und mittelgroßen Transformationsvorhaben die Umsetzung.

Das Programm fördert in zwei Modulen:

Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie

Es werden Dekarbonisierungsvorhaben gefördert, die Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft reduzieren und damit einen substanziellen Beitrag auf dem Weg zur Treibhausgasneutralität des Industriesektors und damit verbundener Sektoren in Deutschland leisten.

  • Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Treibhausgasminderung in der Produktion.
  • Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung in der Produktion zu erschließen.

 

Modul 2: Förderung von CCU/CCS

In Modul 2 werden Vorhaben der Industrie zum Einsatz oder Entwicklung von Carbon Capture ad Utilization (CCU) und Carbon Capture Storage (CCS) gefördert.

  • Ziel der Förderung von Investitionsvorhaben ist die Minderung der Emissionen von Treibhausgasen durch CCU und CCS.
  • Ziel der Förderung von Forschungs- und Innovationsvorhaben ist es, Potenziale zur Treibhausgasminderung durch CCU und CCS zu erschließen.

 

Gefördert werden können...

  • ...Investitionsvorhaben (nach AGVO) bis max. 30 Mio. €,
  • ...Investitionsvorhaben (nach TCTF) bis max. 200 Mio. €,
  • ...FuE-Vorhaben (nach AGVO) bis max. 35 Mio. €.

Antragsberechtigt sind neben Klein- und mittelständischen Unternehmen (KMUs) auch Großunternehmen. Bei Investitionsvorhaben sollten die Kosten grundsätzlich über 500.000 € betragen.

 

Für das Förderprogramm stehen nach derzeitiger Planung für die gesamte Programmlaufzeit circa 3,3 Mrd. € zur Verfügung. Der erste Förderaufruf soll voraussichtlich im September 2024 starten. Unternehmen haben dann drei Monate Zeit, ihre Projekte einzureichen.

Gehören Sie zu den Ersten, die von der neuen Förderung profitieren! Kommen Sie gerne auf uns zu und vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch.

 

Text: Thilo Riehl

Thilo Riehl

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Spätestens bei der ersten Begegnung mit der Walt Disney-Figur Daniel Düsentrieb bin ich ein großer Fan neuer Erfindungen und Innovationen. Seit dem Beginn meiner Tätigkeit für die EurA AG im Jahr 2017 komme ich tagtäglich mit Innovationen aus den unterschiedlichsten Industriebereichen in Berührung. Mit meiner Erfahrung aus zahlreichen erfolgreich betreuten Innovationsvorhaben helfe ich anderen Unternehmen dabei, ihre Innovationen erfolgreich umzusetzen.
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