Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat den dritten Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) veröffentlicht. Damit erhalten Industrieunternehmen mit einer Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland erneut die Möglichkeit, Fördermittel von bis zu 35 Millionen € für die Entwicklung und Erprobung innovativer Technologien zur Reduzierung industrieller Treibhausgasemissionen zu erhalten.

Im Fokus des neuen Förderaufrufs stehen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE) zur Entwicklung klimafreundlicher, CO2-armer Technologien und Produktionsverfahren sowie innovativer Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2.

Projektskizzen können vom 19. Oktober bis zum 6. Dezember 2026 eingereicht werden.

 

 

Was wird im dritten Förderaufruf gefördert? 

Der dritte Förderaufruf konzentriert sich auf anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in zwei Fördermodulen.

 

Modul 1, Teilmodul 3: Dekarbonisierung der Industrie

Gefördert wird die industrienahe Forschung und Entwicklung innovativer Technologien und Produktionsverfahren, die darauf abzielen, Treibhausgasemissionen im Industriesektor möglichst weitgehend und dauerhaft zu reduzieren.

Im Fokus stehen Vorhaben mit einem Technologiereifegrad (TRL) von 4 bis 8, die einen hohen Innovations- und Demonstrationscharakter aufweisen und auf andere Unternehmen übertragbar sind. Grundlagenforschung ist von der Förderung ausgeschlossen.

Förderfähig sind industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung und vorhabenbezogene Durchführbarkeitsstudien. Dabei können neue oder deutlich verbesserte Produkte und innovative Verfahren entwickelt, Prototypen und Pilotprojekte umgesetzt sowie neue Technologien unter realitätsnahen Bedingungen erprobt werden.

Projektträger für dieses Modul ist das: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI), Geschäftsbereich der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) GmbH.

 

Modul 2, Teilmodul 2: Förderung von CCU/CCS 

Das vom Projektträger Jülich (PtJ) betreute Teilmodul fördert die anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung im Bereich Carbon Capture and Storage (CCS) und Carbon Capture and Utilization (CCU) in der Industrie und der Abfallwirtschaft.

Im Mittelpunkt stehen die technische (Weiter-)Entwicklung und Erprobung innovativer Technologien zur Abscheidung, Nutzung und Speicherung insbesondere schwer vermeidbarer CO₂-Emissionen sowie die ökonomische und ökologische Bewertung entsprechender Prozessketten.

Vorhaben sollten vorrangig mindestens eines der folgenden Themenfelder adressieren:

  1. CO2-Abscheidung: Entwicklung und Erprobung innovativer, effizienter Anlagen und Verfahren zur Abscheidung von CO2
  2. CO2-Nutzung: Entwicklung und Erprobung von Anlagen und Verfahren zur Nutzung von CO2 als Rohstoffquelle
  3. Direct Air Capture: Entwicklung und Erprobung von Technologien und Verfahren zur Abscheidung, Nutzung und/oder Speicherung von CO2 aus der Luft
  4. CO2-Speicherung: Entwicklung und Erprobung von Verfahren zur Erkundung, Erschließung und dem Monitoring von CO2-Speichern.

Voraussetzung ist ein Technologiereifegrad (TRL) von 4 bis 8.

 

Wer kann die Förderung beantragen?

  • Industrieunternehmen jeder Größe mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, die Anlagen zur Durchführung von industriellen Prozessen planen oder betreiben
  • insbesondere Unternehmen aus energieintensiven Branchen wie
    • Chemische Grundstoffindustrie,
    • Metallverarbeitung, Stahl- sowie Gießereiindustrie,
    • Glasindustrie,
    • Keramikindustrie,
    • Papier- und Zellstoffindustrie,
    • Zement- sowie Kalkindustrie.
    Die Förderung ist aber ausdrücklich nicht darauf beschränkt.

  • Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Universitäten sind antragsberechtigt, wenn mindestens ein Mitglied des Konsortiums ein Unternehmen ist.

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die Förderhöhe richtet sich insbesondere nach der Art des Forschungsvorhabens, der Unternehmensgröße und den geltenden beihilferechtlichen Bestimmungen.

Art des Vorhabens

max. Fördersumme

Förderquote

Industrielle Forschung

bis zu 35 Millionen €

bis zu 50 %

Experimentelle Entwicklung

bis zu 25 Millionen €

bis zu 25 %

Durchführbarkeitsstudien

bis zu 8,25 Millionen €

bis zu 50 %

 

Die Förderintensität kann für kleine und mittlere Unternehmen um 10 bzw. 20 % erhöht werden. Weitere Aufschläge bis zu einer maximalen Förderintensität von bis zu 80 % sind für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung unter weiteren Bedingungen möglich.

 

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Vorhabenbezogene Personalkosten
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstungen (für die Dauer des Vorhabens)
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke (für die Dauer des Vorhabens)
  • Kosten für Auftragsforschung, Wissen und nach dem Arm's-length-Prinzip von Dritten oder in Lizenz erworbene Patente
  • Beratungskosten
  • Zusätzliche vorhabenbezogene Gemeinkosten sowie sonstige Betriebskosten, die unmittelbar durch das Vorhaben entstehen
  • die Kosten der Durchführbarkeitsstudie

 

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren ist in beiden Modulen zweistufig aufgebaut. Innerhalb der Aufrufphase haben Förderinteressierte die Möglichkeit, eine aussagekräftige Skizze in deutscher Sprache zu erarbeiten und einzureichen. Projektskizzen können bis zum 6. Dezember 2026 eingereicht werden. Nach positiver Beurteilung der eingereichten Skizzen und der Mitteilung zur Fortführung durch den jeweiligen Projektträger beginnt die formale Antragsphase. Innerhalb der Aufrufphase sind die Unternehmen angehalten, die formalen Förderanträge zu erstellen und über das elektronische Antragsystem „easy-Online“ einzureichen.

 

Fazit: Jetzt Förderchancen für innovative Klimaschutztechnologien nutzen

Der dritte Förderaufruf der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz bietet Unternehmen erneut attraktive Fördermöglichkeiten für innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte. Unternehmen, die neue klimafreundliche Produktionsverfahren entwickeln oder innovative Technologien im industriellen Umfeld erproben möchten, können Förderfähigkeit gezielt absichern und Projekte strategisch positionieren.

Die Frist zur Einreichung der Projektskizzen endet am 6. Dezember 2026. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre geplanten Vorhaben die Fördervoraussetzungen erfüllen und mit der Vorbereitung ihrer Projektskizze beginnen.

Sie planen ein innovatives Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Reduzierung industrieller CO2-Emissionen? Gerne unterstützen wir Sie mit unserer Fördermittelberatung während des gesamten Antragsprozesses - von der Prüfung der Förderfähigkeit Ihres Vorhabens über die Ausarbeitung Ihrer Projektidee und die Erstellung des Vollantrags bis hin zur Abrechnung nach der Bewilligung.

 

 

 

Text: Carolin Kühnl

  

Carolin Kühnl

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Carolin Kühnl

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Als Fördermittelberaterin und Netzwerkmanagerin unterstütze ich das Team „Fördermittel und Netzwerke“ der EurA in der Niederlassung Thüringen. Bereits in meinem Masterstudiengang Innovations- und Changemanagement hat mich die Planung, Steuerung und Umsetzung neuer Prozesse, Produkte und Geschäftsmodelle besonders interessiert. Ich bringe langjährige Erfahrungen in der Beantragung, Koordination und Umsetzung von nationalen Förderprojekten mit. Als Netzwerkmanagerin des Netzwerks Designed4Circularity unterstütze ich Unternehmen und Forschungseinrichtungen dabei, innovative Technologien, Materialien und Produktkreisläufe für ein ressourcenschonendes, kreislaufgerechtes und energieeffizientes Bauen zu entwickeln und die Wiederverwendung von Baustoffen und -teilen zu ermöglichen. Ich berate Sie gerne zu nationalen Fördermöglichkeiten, stehe Ihnen bei Fragen zu Ihrem Projektvorhaben bereit und freue mich darauf, auch Ihr Dekarbonisierungsvorhaben erfolgreich umzusetzen.
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