- Mathias Wendt
- 08.10.24
- 1 min
- Energieberatung
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Florian Mrosek
Das Bewertungsverfahren für den EU Innovation Fund besteht aus drei Schritten. Um die Erfolgschancen Ihres Antrags zu erhöhen, ist es wichtig, diese Schritte und die damit verbundenen Vergabekriterien zu verstehen. Sie bereiten gerade einen Antrag im EU Innovation Fund Programm vor? Dann lohnt sich ein Blick hinter den Kulissen! Um die Erfolgschancen Ihres Antrags im EU Innovation Fund zu erhöhen, ist es wichtig zu verstehen, wie die Anträge in diesem Programm bewertet werden und was Gutachter von Ihnen erwarten. In diesem Artikel geben wir Ihnen einen Einblick in dem Bewertungsverfahren im Innovation Fund sowie neueste, wertvolle Gutachterempfehlungen. Lassen Sie uns diese erkunden:
Schritt 1: Grad der Innovation
In diesem Schritt wird der im Antrag dargestellte Innovationsgrad bewertet. Der EU- Innovation Fund sucht nach Projekten, die über Optimierungen oder inkrementelle Innovationen hinausgehen, z. B. völlig neue, bahnbrechende Technologien, Verfahren, Geschäftsmodelle, Produkte oder Dienstleistungen, die bestehende ersetzen. Um bei diesem Kriterium eine gute Punktzahl zu erreichen, sollten Sie die Einzigartigkeit und den bahnbrechenden Charakter Ihrer Technologie, Ihres Ansatzes oder Ihres Geschäftsmodells hervorheben und nicht vergessen, Nachweise und eine klare Erklärung zum Stand der Technik vorzulegen.
Quelle: CINEA, Europäische Kommision
Schritt 2: THG-Emissionsvermeidungspotenzial und Projektreife
In diesem Schritt werden zwei Hauptaspekte bewertet. Erstens werden die potenziellen Auswirkungen Ihres Projekts im Hinblick auf die Senkung von Treibhausgasemissionen bewertet. Weisen Sie die erwartete Senkung der Treibhausgasemissionen eindeutig nach und verwenden Sie die richtigen Berechnungsverfahren, wie in den Programmunterlagen festgelegt. Verwenden Sie hierzu die verfügbaren Anleitungen, wie zum Beispiel hier. Zweitens evaluieren die Gutachter den Reifegrad Ihres Projekts. Dazu gehören technische, betriebliche und finanzielle Aspekte sowie das Risikomanagement. Weisen Sie die Reife Ihrer Lösung zusammen mit einem soliden Finanzierungsplan und soliden Strategien zur Risikominderung nach.
Schritt 3: Skalierbarkeit und Kosteneffizienz
Im letzten Schritt werden die Skalierbarkeit und die Kosteneffizienz Ihres Projekts evaluiert. Die Skalierbarkeit des Projekts wird z. B. anhand von Effizienzgewinnen, Ressourcennutzung, Technologieeinsatz und der Schaffung neuer Wertschöpfungsketten bewertet. Das Potenzial des Projekts für Kostenwettbewerbsfähigkeit, wirtschaftliche Auswirkungen und die Schaffung von Arbeitsplätzen wird ebenfalls berücksichtigt. Die Kosteneffizienz des Projekts wird durch die Berechnung des Verhältnisses zwischen der beantragten Fördersumme und der absoluten THG-Emissionsvermeidung bewertet.
Bitte beachten Sie: damit Ihr Antrag bei allen Kriterien bewertet werden kann, müssen Sie das erste Kriterium, den Innovationsgrad, bestehen. Nur wenn Sie dieses Kriterium erfüllen, wird Ihr Antrag auch in Bezug auf die Senkung von Treibhausgasemissionen, die Projektreife und schließlich die Skalierbarkeit und Kosteneffizienz bewertet. Wenn Sie diese Bewertungskriterien effektiv angehen, erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Finanzierung durch den EU Innovation Fund.
Während mehrerer Infotage (Aufzeichnungen sind hier verfügbar) haben die Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) und die Generaldirektion Klimapolitik der Europäischen Kommission die Ergebnisse von vergangenen Anträgen diskutiert und analysiert. Unter den gegebenen Empfehlungen können wir die folgenden hervorheben:
Die nächste Einreichungsfrist für den EU Innovation Fund ist am 19. September 2023 für Small-Scale Projekte. Wenn Ihr Projekt ausgewählt wird, haben Sie die Chance, bis zu 4,5 Mio. EUR für das Upscaling Ihrer innovativen Technologie zu gewinnen, Ihr Projekt auf europäischer Ebene zu präsentieren und einen erheblichen Beitrag zur industriellen Dekarbonisierung in Europa zu leisten. Die Ausschreibung für Large-Scale Projekte im Innovation Fund wird im Herbst 2023 veröffentlicht und eine Einreichungsfrist ist voraussichtlich im Frühjahr 2024 erwartet. Wir wünschen allen Antragstellern viel Erfolg!
(Entdecken Sie unsere wertvollen Ratschläge für eine erfolgreiche Antragsstellung im EU Innovation Fund in unserem weiteren Artikel. Lassen Sie sich inspirieren und erfahren Sie, wie Sie Ihren Antrag zum Erfolg führen können.)
EurA hat in den letzten Jahren umfangreiche Erfahrungen mit dem EU Innovation Fund Programm gesammelt. Sie sind auch interessiert und möchten mehr erfahren? Dann kontaktieren Sie uns und wir helfen Ihnen gerne weiter.
Autorin: Elpiniki Lamproglou
Ihre Kontaktperson
Florian Mrosek
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