Der folgende Blogeintrag stellt die CSRD vor und erläutert die Konsequenzen dieser neuen Richtlinie für die Nachhaltig­keits­bericht­erstattung. In unserem Blogartikel 10 gute Gründe für Nachhaltig­keits­bericht­erstattung erfahren Sie, warum sich die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes lohnt.

Ziel der CSRD

CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive. Dabei handelt es sich um eine Verschärfung und Erweiterung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Mit der CSRD als Eckpfeiler des Europäischen Green Deal soll das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung nun auf eine Stufe mit der finanziellen Berichterstattung gehoben werden.

Hintergrund zur CSRD

Mit der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits seit 2014 (EU-Recht) bzw. 2017 (deutsches Recht) gesetzlich dazu verpflichtet, nicht-finanzielle Aspekte ihres unternehmerischen Handelns offenzulegen. Im November 2022 hat die EU nun die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Diese erweitert sowohl die zu berichtenden Inhalte als auch den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Damit fallen nicht nur große Unternehmen, sondern ab dem Geschäftsjahr 2026 auch börsennotierte kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie kleine und nicht komplexe Kreditinstitute und Eigenversicherer unter eine Berichtspflicht.

Berichtsinhalte der CSRD

Die NFRD fordert eine Berichterstattung zu den folgenden Aspekten:
  • Umweltbelange
  • Abeitnehmerbelange
  • Sozialbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

Die CSRD weitet diese Berichtspflicht aus. Allein für den Bereich Umweltbelange werden demnächst u.a. folgende Aspekte berichtspflichtig:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Verschmutzung
  • Biodiversität und Ökosysteme

Dabei müssen alle Inhalte Bezug auf das 1,5 Grad Ziel nehmen. Neu ist auch eine verpflichtende externe Prüfung der Berichte.

Berichtspflichtige Unternehmen

Auch der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen weitet sich mit der CSRD aus. Die Berichtspflicht zur CSRD greift stufenweise.

Berichtspflichtige_Unternehmen_deu_V_Februar_2024

Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

Basierend auf der CSRD wurden 2023 europäische Berichtsstandards verabschiedet, welche den Unternehmen bei der Berichterstattung einen europaweit einheitlichen Rahmen vorgeben und so zu einer Vergleichbarkeit der Berichte beitragen: die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Zusätzlich zu den sektor-agnostischen Standards, die ab dem 1. Januar 2024 anzuwenden sind, werden noch weitere sektor-spezifische Standards entwickelt. Hierzu liegen aktuell Arbeitspapiere der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) vor. Weiterhin wurden am 22. Januar 2024 die ersten Entwürfe der einheitlichen Standards für börsennotierte KMU (LSME, listed small- and medium-sized enterprizes) und nicht börsennotierte und somit freiwillig berichtende KMU (VSME, voluntary small- and medium sized enterprises) veröffentlicht. Diese sehen Erleichterungen und Verringerungen der Berichtspflichten vor. Die Konsultation zu diesen Entwürfen ist bis zum 21. Mai 2024 offen.

 

Die vollständigen Inhalte der ESRS können Sie auf den Seiten der EFRAG abrufen. 

Unterstützende Standards

Zu Übungszwecken und für den erstmaligen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung können unterstützende Standards hilfreich sein, wie bspw. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK) oder SDGs der Vereinten Nationen. Auch können manche Ihrer Auftraggeber spezifische Angaben fordern, welche über weitere Standards oder Ratings nachgewiesen werden können, bspw. GRI, CDP, SBTi, EcoVadis etc. Diese können jedoch bei berichtspflichtigen Unternehmen die ESRS nicht ersetzen und sind im Fall einer spezifischen Kundenanfrage parallel zu den europäischen Standards umzusetzen.

Unser Angebot

Sie müssen oder möchten freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht für Ihr Unternehmen erstellen? Wir beraten Sie gern zu Ihren Reporting­verpflichtungen​ und übernehmen auch den Nachhaltigkeits­bericht für Sie. Wir sind Ihre Experten rund um das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung – vereinbaren Sie gerne jetzt einen Termin zur Nachhaltigkeitsberatung!

 

Text: Katharina Prontnicki, Olga Schmidt

Dr. Denise Ott

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