Der folgende Blogeintrag stellt die CSRD vor und erläutert die Konsequenzen dieser neuen Richtlinie für die Nachhaltig­keits­bericht­erstattung. In unserem Blogartikel 10 gute Gründe für Nachhaltig­keits­bericht­erstattung erfahren Sie, warum sich die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes lohnt.

Ziel der CSRD

CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive. Dabei handelt es sich um eine Verschärfung und Erweiterung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Mit der CSRD als Eckpfeiler des Europäischen Green Deal soll das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung nun auf eine Stufe mit der finanziellen Berichterstattung gehoben werden.

Hintergrund zur CSRD

Mit der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) sind große, kapitalmarktorientierte Unternehmen bereits seit 2014 (EU-Recht) bzw. 2017 (deutsches Recht) gesetzlich dazu verpflichtet, nicht-finanzielle Aspekte ihres unternehmerischen Handelns offenzulegen. Im November 2022 hat die EU nun die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verabschiedet. Diese erweitert sowohl die zu berichtenden Inhalte als auch den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen. Damit fallen ab 2027 auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unter eine Berichtspflicht.

Berichtsinhalte der CSRD

Die NFRD fordert eine Berichterstattung zu den folgenden Aspekten:
  • Umweltbelange
  • Abeitnehmerbelange
  • Sozialbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Bekämpfung von Korruption und Bestechung

 

Die CSRD weitet diese Berichtspflicht aus. Allein für den Bereich Umweltbelange werden demnächst u.a. folgende Aspekte berichtspflichtig:

  • Klimaschutz
  • Anpassung an den Klimawandel
  • Wasser- und Meeresressourcen
  • Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
  • Verschmutzung
  • Biodiversität und Ökosysteme

Dabei müssen alle Inhalte Bezug auf das 1,5 Grad Ziel nehmen. Neu ist auch eine verpflichtende externe Prüfung der Berichte.

Berichtspflichtige Unternehmen

Auch der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen weitet sich mit der CSRD aus. Die Berichtspflicht zur CSRD greift stufenweise.

CSRD-de

Unterstützende Standards

Orientierung bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes geben verschiedene Rahmenwerke, u.a.

  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex. Dies ist der international anwendungsfähige Berichtsstandard für Nachhaltigkeitsaspekte. Er liegt in verschiedenen Sprachen vor und findet Anwendung in diversen europäischen Ländern. Um den DNK zu erfüllen, erstellen Anwender*innen eine Erklärung zu 20 DNK-Kriterien (u.a. Wesentlichkeit, klimarelevante Emissionen, Qualifizierung). Als Hilfestellung gibt es 13 branchenspezifische Leitfäden.
  • GRI Standards. Hierbei handelt es sich um ein modular aufgebautes Rahmenwerk der Global Reporting Initiative. Die GRI Standards sind das auf internationaler Ebene am häufigsten angewandte Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte.
  • European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Basierend auf der CSRD sollen europäische Berichtsstandards verabschiedet werden, welche den Unternehmen bei der Berichterstattung Orientierung geben und zu einer Vergleichbarkeit der Berichte beitragen. Ein Entwurf dieser Standards liegt bereits vor. Eine finale Verabschiedung wird im Sommer 2023 erwartet. Die folgende Grafik gibt einen Überblick über die geplanten Standards.

 

Bei Fragen oder Interesse rund um das Netzwerk USAI dürfen Sie uns gerne jederzeit kontaktieren.

ESRS-deUnser Angebot

Sie möchten einen Nachhaltigkeitsbericht für Ihr Unternehmen erstellen? Dann bereiten Sie sich schon jetzt auf die kommende Berichtspflicht vor. Mit der Erstellung unserer eigenen DNK-Erklärung und dank unserer langjährigen Erfahrung in der Nachhaltigkeitsberatung wurden wir Anfang 2022 als DNK-Schulungspartner ausgezeichnet. Kommen Sie daher gerne auf uns zu.

 

 

Autorin: Katharina Prontnicki

Dr. Denise Ott

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