Der folgende Blogeintrag stellt die CSRD vor und erläutert die Konsequenzen dieser neuen Richtlinie für die Nachhaltig­keits­bericht­erstattung. In unserem Blogartikel 10 gute Gründe für Nachhaltig­keits­bericht­erstattung erfahren Sie, warum sich die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes lohnt.

Bitte beachten Sie die aktuellen Entwicklungen im Rahmen der EU Omnibus-Initiative (Stand: 25.02.2025), die potenzielle Erleichterungen bei den Nachhaltigkeitsanforderungen, einschließlich der CSRD, in Aussicht stellen. Alles wichtige zu den geplanten Änderungen finden Sie in unserem Blogbeitrag.

Ziel der CSRD

CSRD steht für Corporate Sustainability Reporting Directive. Dabei handelt es sich um eine Verschärfung und Erweiterung der der nichtfinanziellen Berichterstattung auf Grundlage der Non-Financial Reporting Directive (NFRD). Mit der CSRD als Eckpfeiler des Europäischen Green Deal soll das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung nun auf eine Stufe mit der finanziellen Berichterstattung gehoben werden.

Hintergrund zur CSRD

Seit 2014 (EU-Recht) bzw. 2017 (deutsches Recht) müssen große, kapitalmarktorientierte Unternehmen gemäß der NFRD nicht-finanzielle Aspekte offenlegen. Mit der im November 2022 verabschiedeten CSRD werden sowohl die Berichtsinhalte als auch der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erweitert: 

Pflicht ur Veröffentlichung

Berichtsinhalte der CSRD für große Unternehmen

Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) legen die Inhalte von Nachhaltigkeitsberichten fest. Unternehmen müssen Angaben zu Geschäftsmodell, Strategie, Leistungsindikatoren sowie Risiko- und Chancenmanagement entlang der Lieferkette machen (siehe ESRS 1). Mithilfe der doppelten Wesentlichkeitsanalyse und unter Einbindung von Stakeholdern werden relevante Themen aus Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung identifiziert, über die dann berichtet wird.

European Reporting Standards

Berichtsinhalte der CSRD für börsennotierte KMU 

Für die börsennotierten KMU sind die künftigen Berichtsinhalte in den größenspezifischen Standards ESRS LSME (ESRS for listed small- and medium-sized enterprprises) festgelegt. Bei dem aktuellen Entwurf handelt es sich um eine abgeschwächte Variante der ESRS, welche eine weniger komplexe an die Bedürfnisse der KMU angepasste Berichterstattung vorsieht.

Die finale Version der Standards soll Ende 2024 veröffentlicht werden.  

Nachhaltigkeitsbericht für freiwillig berichtende KMU  

Auch für nicht berichtspflichtige KMU soll es künftig europaweit einheitliche Standards VSME ESRS (Voluntary ESRS for non-listed small- and medium-sized enterprprises) mit verschiedenen Modulen geben, welche die Unternehmen je nach Bedarf anwenden können. Möchte ein KMU freiwillig berichten, kann es sich für das Basic-Modul entscheiden. Soll der freiwillige Bericht zur Erfüllung der Kundenanforderungen oder besseren Konditionen bei der Kreditvergabe dienen, kann das Unternehmen das „Comprehensive Modul“ wählen (siehe Abbildung unten).  

Den aktuellen Entwurf finden Sie hier. Mehr zum Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung für nicht börsennotierte KMU finden Sie außerdem in unserem Blogartikel Chancen und Potenziale der EU-Richtline für KMU.

EU-Taxonomie und Nachhaltigkeitsberichterstattung 

Alle berichtspflichtigen Unternehmen müssen ihren Lagebericht gemäß der Europäischen Taxonomie-Verordnung erweitern. Diese definiert ökologisch nachhaltige Aktivitäten und schafft Transparenz für Investoren und Finanzmärkte. Neben der Offenlegung von Nachhaltigkeitskennzahlen erfordert sie strategische Anpassungen künftiger Aktivitäten sowie Investitions- und Betriebsausgaben. Auch für nicht berichtspflichtige Unternehmen kann die Taxonomie relevant sein.

Unser Angebot

Sie möchten mehr über das Thema erfahren und/oder benötigen eine entsprechende Schulung? Sie wünschen Unterstützung bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichtes nach CSRD oder Prüfung entsprechend der EU-Taxonomie? Sie sind nicht berichtspflichtig, wollen jedoch eine Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln? Kommen Sie auf unsere Nachhaltigkeitsberatung zu! 

 

Text: Katharina Prontnicki, Olga Schmidt

 

Dr. Denise Ott

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Dr. Denise Ott

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Seit 2018 bin ich bei EurA als Nachhaltigkeitsberaterin tätig und verantworte seit 2020 den Dienstleistungsbereich mit derzeit 12 Mitarbeitenden. Parallel leite ich unsere seit 2024 akkreditierte Prüfstelle für Treibhausgasbilanzen und unterstütze als GHG-Gutachterin (EU Innovation Fund) sowie Expertin bei Green-Assist (EU LIFE) die Entwicklung nachhaltiger Investitionsprojekte. Nach meinem Chemiestudium an der Universität Jena promovierte ich im Rahmen eines DBU-Stipendiums zur Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien in Forschung, Entwicklung und Lehre. Als Postdoc lag mein Fokus auf der ökologischen Bewertung chemischer und pharmazeutischer Prozesse. Nachhaltigkeit entlang des gesamten Lebenswegs von Produkten, Prozessen und Innovationen zu begleiten – von der Idee bis zum Markteintritt – gibt mir das Gefühl, Gutes zu bewirken. Ich schätze den inspirierenden Austausch mit Kunden und Partnern sehr. Privat bin ich gern in der Natur, lese oder genieße kulinarische Spezialitäten.
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