- Marvin Natz
- 16.09.26
- 2 min
- Fördermittelberatung, Forschungszulage, Für KMU,
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Christina Markus
Die Förderrichtlinie Digital-Tech-to-Product des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist veröffentlicht – ebenso der erste Förderaufruf. Das Programm unterstützt die Weiterentwicklung digitaler Technologien zu marktfähigen und skalierbaren Produkten. Für den ersten Aufruf können Unternehmen und Verbünde bis zum 11. Oktober 2026 Projektskizzen einreichen. Gefördert werden Vorhaben mit bis zu 5 Millionen Euro und einer Laufzeit von maximal 24 Monaten. Frühestmöglicher Projektstart ist der 1. Januar 2027.
(Artikel aktualisiert im September 2026)
Digital-Tech-to-Product setzt in einer entscheidenden Phase des Innovationsprozesses an: Eine Technologie hat ihre Funktionsfähigkeit bereits gezeigt, muss aber noch zu einem wirtschaftlich tragfähigen Produkt weiterentwickelt werden.
Das Programm fördert produktorientierte Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien bis zur vorkommerziellen Marktreife. Entscheidend sind nicht allein technische Fortschritte. Geförderte Vorhaben sollen einen konkreten Markt- oder gesellschaftlichen Bedarf adressieren, ihre Nutzer und potenziellen Kunden einbeziehen und ein belastbares Geschäftsmodell entwickeln. Gleichzeitig soll die digitale Souveränität gestärkt werden – beispielsweise durch weniger kritische Anbieterabhängigkeiten, offene Schnittstellen, Interoperabilität und eine bessere Kontrolle über Daten und technologische Komponenten.
Die Förderrichtlinie Digital-Tech-to-Product des BMDS ist grundsätzlich technologie- und branchenoffen. Der erste Förderaufruf setzt jedoch konkrete thematische Schwerpunkte.
Digital-Tech-to-Product: Schwerpunkt auf TRL 6 bis 8
Der erste Förderaufruf richtet sich in der Regel an Technologien, die bereits erfolgreich in einer Einsatzumgebung demonstriert wurden – also ungefähr Technology Readiness Level (TRL) 6 – und nun bis zur vorkommerziellen Marktreife auf TRL 8 weiterentwickelt werden sollen.
Auch Vorhaben nach einem erfolgreichen Proof of Concept auf etwa TRL 4 oder 5 können gefördert werden, sie sind im ersten Aufruf jedoch nachgeordnet. Ein nachgewiesener Proof of Concept beziehungsweise eine erfolgreiche Demonstration der grundsätzlichen Durchführbarkeit ist Voraussetzung.
Sie möchten den Reifegrad Ihrer Technologie genauer einordnen? Im EurA-Beitrag „Technology Readiness Level einfach erklärt“ erfahren Sie, wie die TRL-Skala funktioniert.
Der erste Förderaufruf Digital-Tech-to-Product konzentriert sich auf vier Bereiche:
| Eckpunkte | |
| Einreichungsfrist | 11. Oktober |
| Frühester Projektstart | 01. Januar 2027 |
| Projektlaufzeit | Maximal 24 Monate |
| Förderung | bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben |
| Reifegrad | in der Regel TRL 6 bis 8; TLR 4 und 5 nachgeordnet möglich |
| Verfahren | zweistufig: Projektskizze, anschließend ggf. Förderanträge |
Für Vorhaben der experimentellen Entwicklung beträgt die Beihilfeintensität grundsätzlich bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten je Beihilfeempfänger. Unter den Voraussetzungen der AGVO sind höhere Förderquoten möglich, unter anderem durch KMU-Zuschläge. Bei Verbundvorhaben kann die Gesamtförderquote maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise Ausgaben betragen.
Neben KMU können unter anderem größere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und bestimmte öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen beteiligt sein. In einem Verbund muss mindestens ein KMU Antragsteller sein; maximal drei Partner können eine Zuwendung erhalten. Damit ist das Programm insbesondere für Start-ups interessant, sofern sie die KMU-Kriterien erfüllen und bereits über einen belastbaren technologischen Ausgangspunkt verfügen.
Der erste Aufruf macht transparent, worauf es bei der Auswahl besonders ankommt. Die Bewertung erfolgt anhand von vier Kriterien:
Impact – 40 Prozent: Geschäftsmodell, Markt- und Skalierungspotenzial, nachgewiesener Market Pull und beispielsweise erste Pilotkunden
Digitale Souveränität – 30 Prozent: Verringerung kritischer technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Abhängigkeiten
Innovativität – 15 Prozent: Neuartigkeit und konkreter Lösungsansatz für einen Marktbedarf
Umsetzungsansatz – 15 Prozent: Machbarkeit, Produktlogik sowie Kunden- und Nutzendenorientierung
Eine starke Skizze zeigt deshalb nicht nur, was technologisch möglich ist, sondern warum der Markt die Lösung braucht und wie daraus ein souveränes, skalierbares Produkt entsteht.
Die Projektskizze darf maximal zwölf DIN-A4-Seiten umfassen und muss über easy-Online mit der verbindlichen Skizzenvorlage eingereicht werden. Da nach Fristende grundsätzlich keine Korrekturen oder Nachreichungen möglich sind, sollten Unternehmen die formalen und inhaltlichen Anforderungen frühzeitig prüfen.
Prüfen Sie insbesondere diese Fragen:
Damit verbinden Sie technologische Entwicklung mit den beiden besonders stark gewichteten Kriterien Impact und digitale Souveränität.
EurA unterstützt Sie dabei, den Reifegrad Ihrer Technologie einzuschätzen, das Förderpotenzial einzuordnen und eine passende Strategie für die nächste Entwicklungsphase aufzusetzen. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, prüfen unsere Expertinnen und Experten die Voraussetzungen im Detail und gleichen diese mit Ihrem Vorhaben ab.
Dabei begleitet EurA Sie auf Augenhöhe durch den gesamten Förderprozess – von der Projektkonzeption und Antragstellung bis zur Projektbegleitung und Mittelabruf. So erhalten Sie eine verlässliche Unterstützung, während sich Ihr Team auf die technologische Umsetzung konzentriert.
Für den ersten Förderaufruf müssen Projektskizzen bis zum 11. Oktober 2026 vollständig über easy-Online eingereicht werden.
Im ersten Aufruf sind bis zu 5 Millionen Euro Förderung pro Vorhaben möglich. Die konkrete Förderquote hängt unter anderem von der Projektart, der Größe des Unternehmens, der Rechtsgrundlage und bei Verbünden von der Zusammensetzung des Konsortiums ab.
Die Förderrichtlinie ist grundsätzlich nicht auf bestimmte digitale Technologien oder Branchen beschränkt. Der erste Förderaufruf fokussiert jedoch auf KI, Datenökosysteme, Cybersicherheit und Kryptografie sowie Cloud und Edge Computing.
Im ersten Aufruf liegt der Schwerpunkt auf Projekten von ungefähr TRL 6 bis TRL 8. Vorhaben nach einem erfolgreichen Proof of Concept auf etwa TRL 4 oder 5 können nachgeordnet ebenfalls berücksichtigt werden.
Text: Christina Markus
Bilder und Text wurden mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.
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