Die Förderrichtlinie Digital-Tech-to-Product des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) ist veröffentlicht – ebenso der erste Förderaufruf. Das Programm unterstützt die Weiterentwicklung digitaler Technologien zu marktfähigen und skalierbaren Produkten. Für den ersten Aufruf können Unternehmen und Verbünde bis zum 11. Oktober 2026 Projektskizzen einreichen. Gefördert werden Vorhaben mit bis zu 5 Millionen Euro und einer Laufzeit von maximal 24 Monaten. Frühestmöglicher Projektstart ist der 1. Januar 2027.

(Artikel aktualisiert im September 2026)

 

Was fördert Digital-Tech-to-Product? 

Digital-Tech-to-Product setzt in einer entscheidenden Phase des Innovationsprozesses an: Eine Technologie hat ihre Funktionsfähigkeit bereits gezeigt, muss aber noch zu einem wirtschaftlich tragfähigen Produkt weiterentwickelt werden.
Das Programm fördert produktorientierte Innovationsprojekte im Bereich digitaler Technologien bis zur vorkommerziellen Marktreife. Entscheidend sind nicht allein technische Fortschritte. Geförderte Vorhaben sollen einen konkreten Markt- oder gesellschaftlichen Bedarf adressieren, ihre Nutzer und potenziellen Kunden einbeziehen und ein belastbares Geschäftsmodell entwickeln. Gleichzeitig soll die digitale Souveränität gestärkt werden – beispielsweise durch weniger kritische Anbieterabhängigkeiten, offene Schnittstellen, Interoperabilität und eine bessere Kontrolle über Daten und technologische Komponenten.

Die Förderrichtlinie Digital-Tech-to-Product des BMDS ist grundsätzlich technologie- und branchenoffen. Der erste Förderaufruf setzt jedoch konkrete thematische Schwerpunkte. 

 

Digital-Tech-to-Product: Schwerpunkt auf TRL 6 bis 8

Der erste Förderaufruf richtet sich in der Regel an Technologien, die bereits erfolgreich in einer Einsatzumgebung demonstriert wurden – also ungefähr Technology Readiness Level (TRL) 6 – und nun bis zur vorkommerziellen Marktreife auf TRL 8 weiterentwickelt werden sollen.

Auch Vorhaben nach einem erfolgreichen Proof of Concept auf etwa TRL 4 oder 5 können gefördert werden, sie sind im ersten Aufruf jedoch nachgeordnet. Ein nachgewiesener Proof of Concept beziehungsweise eine erfolgreiche Demonstration der grundsätzlichen Durchführbarkeit ist Voraussetzung.

Sie möchten den Reifegrad Ihrer Technologie genauer einordnen? Im EurA-Beitrag „Technology Readiness Level einfach erklärt“ erfahren Sie, wie die TRL-Skala funktioniert.

Diese vier Themen fördert der erste Digital-Tech-to-Product-Aufruf

Der erste Förderaufruf Digital-Tech-to-Product konzentriert sich auf vier Bereiche:

  • Künstliche Intelligenz und KI-basierte Lösungen, beispielsweise spezialisierte KI-Anwendungen, offene Modelle oder interoperable KI-Systeme
  • Datenökosysteme, insbesondere marktfähige Produkte und Geschäftsmodelle auf Basis bestehender Datenräume
  • Cybersicherheit und Kryptografie, etwa Post-Quanten-Kryptografie, hardwarebasierte Sicherheit oder KI-gestützte Sicherheitslösungen
  • Cloud und Edge Computing, beispielsweise interoperable Cloudlösungen, europäische Open-Source-Cloud-Stacks und Confidential Computing

Ein Projekt muss mindestens einem oder mehreren Aspekten dieser Schwerpunkte entsprechen.

Digital-Tech-to-Product: Förderhöhe, Laufzeit und Frist (erster Förderaufruf)

Eckpunkte  
Einreichungsfrist 11. Oktober
Frühester Projektstart 01. Januar 2027
Projektlaufzeit Maximal 24 Monate
Förderung bis zu 5 Mio. Euro pro Vorhaben
Reifegrad in der Regel TRL 6 bis 8; TLR 4 und 5 nachgeordnet möglich
Verfahren zweistufig: Projektskizze, anschließend ggf. Förderanträge

 

Für Vorhaben der experimentellen Entwicklung beträgt die Beihilfeintensität grundsätzlich bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten je Beihilfeempfänger. Unter den Voraussetzungen der AGVO sind höhere Förderquoten möglich, unter anderem durch KMU-Zuschläge. Bei Verbundvorhaben kann die Gesamtförderquote maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten beziehungsweise Ausgaben betragen.

Wer kann die Digital-Tech-to-Product-Förderung beantragen?

Neben KMU können unter anderem größere Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und bestimmte öffentliche oder gemeinnützige Einrichtungen beteiligt sein. In einem Verbund muss mindestens ein KMU Antragsteller sein; maximal drei Partner können eine Zuwendung erhalten. Damit ist das Programm insbesondere für Start-ups interessant, sofern sie die KMU-Kriterien erfüllen und bereits über einen belastbaren technologischen Ausgangspunkt verfügen.

Was muss eine überzeugende Projektskizze zeigen?

Der erste Aufruf macht transparent, worauf es bei der Auswahl besonders ankommt. Die Bewertung erfolgt anhand von vier Kriterien:

  1. Impact – 40 Prozent: Geschäftsmodell, Markt- und Skalierungspotenzial, nachgewiesener Market Pull und beispielsweise erste Pilotkunden

  2. Digitale Souveränität – 30 Prozent: Verringerung kritischer technischer, wirtschaftlicher oder rechtlicher Abhängigkeiten

  3. Innovativität – 15 Prozent: Neuartigkeit und konkreter Lösungsansatz für einen Marktbedarf

  4. Umsetzungsansatz – 15 Prozent: Machbarkeit, Produktlogik sowie Kunden- und Nutzendenorientierung

Eine starke Skizze zeigt deshalb nicht nur, was technologisch möglich ist, sondern warum der Markt die Lösung braucht und wie daraus ein souveränes, skalierbares Produkt entsteht.

Die Projektskizze darf maximal zwölf DIN-A4-Seiten umfassen und muss über easy-Online mit der verbindlichen Skizzenvorlage eingereicht werden. Da nach Fristende grundsätzlich keine Korrekturen oder Nachreichungen möglich sind, sollten Unternehmen die formalen und inhaltlichen Anforderungen frühzeitig prüfen.

So bereiten Sie Ihr Vorhaben vor

Prüfen Sie insbesondere diese Fragen:

  • Ist der Proof of Concept bereits belastbar nachgewiesen?
  • Welches konkrete Nutzer- oder Marktproblem löst Ihr Produkt?
  • Welche Pilotkunden oder anderen Nachweise bestätigen den Bedarf?
  • Wo bestehen kritische Abhängigkeiten im Technologie-Stack – und wie reduzieren Sie diese?
  • Wie entwickeln sich Produkt, Geschäftsmodell und Skalierungsstrategie während des Projekts?

Damit verbinden Sie technologische Entwicklung mit den beiden besonders stark gewichteten Kriterien Impact und digitale Souveränität.

Gemeinsam die passende Förderstrategie entwickeln

EurA unterstützt Sie dabei, den Reifegrad Ihrer Technologie einzuschätzen, das Förderpotenzial einzuordnen und eine passende Strategie für die nächste Entwicklungsphase aufzusetzen. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, prüfen unsere Expertinnen und Experten die Voraussetzungen im Detail und gleichen diese mit Ihrem Vorhaben ab.

Dabei begleitet EurA Sie auf Augenhöhe durch den gesamten Förderprozess – von der Projektkonzeption und Antragstellung bis zur Projektbegleitung und Mittelabruf. So erhalten Sie eine verlässliche Unterstützung, während sich Ihr Team auf die technologische Umsetzung konzentriert.

Häufige Fragen zur neuen Förderrichtlinie Digital-Tech-to-Product

Bis wann kann eine Projektskizze eingereicht werden?

Für den ersten Förderaufruf müssen Projektskizzen bis zum 11. Oktober 2026 vollständig über easy-Online eingereicht werden.

Wie hoch ist die Förderung bei Digital-Tech-to-Product?

Im ersten Aufruf sind bis zu 5 Millionen Euro Förderung pro Vorhaben möglich. Die konkrete Förderquote hängt unter anderem von der Projektart, der Größe des Unternehmens, der Rechtsgrundlage und bei Verbünden von der Zusammensetzung des Konsortiums ab.

Ist Digital-Tech-to-Product technologieoffen?

Die Förderrichtlinie ist grundsätzlich nicht auf bestimmte digitale Technologien oder Branchen beschränkt. Der erste Förderaufruf fokussiert jedoch auf KI, Datenökosysteme, Cybersicherheit und Kryptografie sowie Cloud und Edge Computing.

Welcher TRL ist erforderlich?

Im ersten Aufruf liegt der Schwerpunkt auf Projekten von ungefähr TRL 6 bis TRL 8. Vorhaben nach einem erfolgreichen Proof of Concept auf etwa TRL 4 oder 5 können nachgeordnet ebenfalls berücksichtigt werden.

 

Text: Christina Markus

Bilder und Text wurden mit KI-Unterstützung erstellt und redaktionell geprüft.  

Christina Markus

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Als Fördermittelberaterin unterstütze ich das Team für internationale Fördermittel der EurA. Schon in meinem Studium der Staatswissenschaften und Internationalen Beziehungen hat mich die Förder- und Investitionspolitik der Europäischen Union ganz besonders interessiert. Ich bringe langjährige Berufserfahrung und interdisziplinäres Wissen in der Beantragung, Koordinierung und Umsetzung von europäischen sowie nationalen Förderprojekten mit. Ich berate Sie gerne zu internationalen Fördermöglichkeiten und stehe bei Fragen zu Ihrem Projektvorhaben bereit. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Innovationsprozess von der ersten Idee bis hin zur Vermarktung beschreiten!
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