- Elisabeth Schmid
- 28.04.25
- 3 min
- Fördermittelmanagement
Ihre Kontaktperson
Dr. Denise Ott
Durch nachhaltige Produkte und Dienstleistungen können sich Unternehmen auf dem Markt besser positionieren und Wettbewerbsvorteile erzielen, wobei sie selbstverständlich ein berechtigtes Interesse daran haben, ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten zu kommunizieren. Jedoch wird „Nachhaltigkeit“ häufig unterschiedlich ausgelegt, sodass solche Aussagen auf den Endverbraucher schnell missverständlich oder sogar irreführend wirken können. Ob „klimaneutraler Versand“, „umweltfreundliche Verpackung“ oder „nachhaltige Produktion“: Umweltaussagen sind längst Teil vieler Marketingstrategien. Doch Achtung: Was gut gemeint ist, kann schnell zur rechtlichen Falle werden.
Mit der geplanten Green Claims Directive möchte die EU einheitliche Vorgaben für die Nutzung von Umweltbehauptungen (Englisch: Green Claims) zu Werbezwecken schaffen und Greenwashing zu unterbinden. Aktuelle Gerichtsurteile in Deutschland zeigen, dass Unternehmen ihre Umweltaussagen unbedingt auf den Prüfstand stellen sollten.
In diesem Beitrag erfahren Sie:Zunächst lohnt sich ein Blick auf die jüngste Rechtsprechung. Denn Gerichte greifen bereits heute hart durch, wenn Unternehmen irreführend mit Umweltvorteilen werben – und das betrifft nicht nur Großkonzerne!
Was bedeuten diese Urteile für den Mittelstand und KMU?
Auch wenn die mediale Aufmerksamkeit meist großen Unternehmen gilt, gelten dieselben Grundsätze für den Mittelstand: Wer mit Umweltvorteilen wirbt, muss diese klar, transparent und belegbar machen – sonst drohen Abmahnungen, Bußgelder und Reputationsschäden.
Ein „Green Claim“ ist eine umweltbezogene Aussage, welche suggeriert, dass ein Produkt, eine Dienstleistung oder ein Unternehmen umweltfreundlich oder weniger schädlich für die Umwelt ist als andere.
Die Green Claims Directive bringt ab voraussichtlich 2026 einheitliche Vorgaben für Umweltwerbung in der EU. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor irreführenden „grünen“ Aussagen zu schützen und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Eine Studie der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 ergab, dass 53,3 % der untersuchten Umweltaussagen in der EU vage, irreführend oder unbegründet waren, und 40 % der Aussagen waren völlig unbelegt.
Kernanforderungen der geplanten Richtlinie:Häufig fehlt Unternehmen das Bewusstsein für die rechtlichen Risiken von Umweltwerbung. Die Aussagen werden zwar nicht absichtlich falsch getätigt, können jedoch zu rechtlichen Konsequenzen führen.
So sollten Sie für Ihre Produkte nicht werben:Auch wenn die Green Claims Directive noch nicht in Kraft ist, sollten KMU jetzt aktiv werden:
a) Umweltbehauptungen inventarisierenListen Sie all Ihre Green Claims in Werbung, Website, Social Media und auf Verpackungen auf.
b) Belege sichernHinterlegen Sie jede Aussage mit klaren, aktuellen Nachweisen (z. B. Ökobilanzen, CO2-Fußabdruck von Produkten (PCF), Zertifikate).
c) Marketing sensibilisierenSchulen Sie Ihre Teams im Umgang mit Begriffen wie „klimaneutral“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ und führen Sie entsprechende Compliance-Prozesse ein.
d) Externe Expertise nutzenLassen Sie kritische Aussagen von Nachhaltigkeitsexperten prüfen – eine Investition, die teure Abmahnungen vermeidet.
e) Auf anerkannte Labels setzenNutzen Sie etablierte Umweltzeichen wie das EU-Ecolabel oder den Blauen Engel.
Ökobilanzen (Life Cycle Assessments, LCA) gemäß ISO 14040/14044 stellen eine zentrale Methode dar, um wissenschaftlich fundierte Nachweise für Umweltbehauptungen zu erbringen. Die Green Claims Directive fordert ausdrücklich, dass derartige Aussagen auf anerkannten wissenschaftlichen Methoden basieren – hierbei gilt die LCA als etabliertes Standardinstrument. Sofern sich Ihre Aussagen ausschließlich auf Klimaschutzaspekte beziehen, kann auch die Erstellung eines Product Carbon Footprints (PCF) nach ISO 14067 eine geeignete und effizientere Alternative darstellen.
Sie möchten eine wirksame und glaubwürdige Vermarktung ihrer Produkte entwickeln oder Ihre ökologischen Bestrebungen belegen und damit aktiv für Werbezwecke nutzen? Wir unterstützen Sie gerne dabei – von Schulungen bis zur Verifizierung und praxisnaher Umsetzung. Sprechen Sie unsere Experten für Nachhaltigkeitsberatung gerne an – wir beraten Sie bedarfsorientiert und pragmatisch.
Text: Olga Schmidt
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Dr. Denise Ott
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