Die EU-Kommission hat am 26.02.2025 im Rahmen ihrer Initiative zur Vereinfachung und Entbürokratisierung der Berichtspflichten für Unternehmen Änderungsvorschläge für CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) und CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) veröffentlicht. Ziel der Änderungen ist die Reduktion der administrativen Belastung von Unternehmen und bessere Umsetzbarkeit der Anforderungen. Die neuen Regelungen sollen Berichtsprozesse verschlanken, Überschneidungen reduzieren und praxisnähere Sorgfaltspflichten schaffen. Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen:

1. Änderungen der Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Anpassung der Schwellenwerte

Um eine bessere Abgrenzung zwischen großen und mittelständischen Unternehmen zu ermöglichen, wurden die Schwellenwerte für die Berichterstattungspflicht überarbeitet:

Nur Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder einem Umsatz von über 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme von über 25 Mio. Euro sind berichtspflichtig. Zur Erinnerung: die alte Fassung der Richtlinie umfasste eine stufenweiße Einführung der Berichtspflichten auch für börsennotierte KMU sowie kleine nicht komplexe Kreditinstitute. Damit würde sich die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen um 80% reduzieren.

Berichtsstandards

ESRS (European Sustainability Reporting Standards) bleiben für berichtspflichtige Unternehmen weiterhin relevant. Branchenspezifische Standards, welche bis heute teilweise im Entwurfsstadium vorliegen, sollen dagegen keine Anwendung mehr finden. Für freiwillig berichtende Unternehmen empfiehlt die EU-Kommission den VSME-Standard, welcher ursprünglich ausschließlich für KMU bestimmt war.

Was ändert sich für KMU?

  • Keine Berichtspflicht für börsennotierte KMU: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bleiben von der Berichterstattungspflicht ausgenommen. Die Berichtspflicht für börsennotierte KMU wurde gestrichen.

  • Reduktion der Informationsanforderungen und Vermeidung des "Trickle-Down"-Effektes: Große Unternehmen dürfen von KMU in ihrer Wertschöpfungskette keine Informationen anfordern, die über die in den freiwilligen Standards festgelegten Informationen hinausgehen, es sei denn, diese Informationen sind notwendig und können nicht auf andere Weise vernünftigerweise beschafft werden.

Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass KMU direkt oder indirekt nicht unverhältnismäßig durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung belastet werden und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleibt.

Was können Unternehmen jetzt machen?

Die geplanten Erleichterungen bei der Berichtspflicht bedeuten nicht das Ende unternehmerischer Nachhaltigkeit. Diverse Stakeholder wie Banken, Versicherungen, Ratingagenturen & Co. werden weiterhin ESG-Auskünfte verlangen. Unternehmen, die jetzt handeln, bleiben langfristig widerstandsfähiger, attraktiver für Stakeholder und somit wirtschaftlich erfolgreicher. Diejenigen, die sich bereits auf den Weg zur Umsetzung der CSRD in der aktuell noch gültigen Fassung gemacht und eine Doppelte Wesentlichkeitsanalyse (DWA) nach ESRS durchgeführt haben, können die gewonnen Erkenntnisse nutzen, um ihre Nachhaltigkeitsstrategie robuster und präziser zu gestalten.

Vorteile durch Nachhaltigkeit - DE

Um grundlegenden Stakeholder-Anfragen gerecht zu werden, bietet die VSME eine praktikable wenig bürokratische Lösung mit zwei Wahl-Modulen. Sowohl die EU-Kommission als auch viele Nachhaltigkeitsexperten empfehlen Unternehmen, mithilfe der VSME den weniger aufwändigen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu wagen und den Bericht zu nutzen, um die eigene Position im Wettbewerb zu stärken. 

Berichterstattung-DE

2. Änderungen der Richtlinie über unternehmerische Sorgfaltspflichten für nachhaltige Lieferketten (CSDDD)

  • Wertschöpfungskette: Die Sorgfaltspflichten sollen sich hauptsächlich auf die eigenen Operationen, Tochtergesellschaften und direkte Geschäftspartner (Tier 1) konzentrieren. Unternehmen müssen nur dann über direkte Geschäftspartner hinaus prüfen, wenn plausible Informationen über negative Auswirkungen vorliegen. Die Pflicht zur Beendigung von Geschäftsbeziehungen als letztes Mittel wurde entfernt.

  • Interessengruppen: Die Definition von "Stakeholdern" wurde vereinfacht und auf direkt betroffene Personen und Gemeinschaften beschränkt.

  • Prüfturnus: Die Intervalle für die regelmäßige Überprüfung der Sorgfaltsmaßnahmen wurden von einem Jahr auf fünf Jahre verlängert.

  • Haftung: Die zivilrechtliche Haftung wurde angepasst, um übermäßige Entschädigungen zu vermeiden.


Was passiert als Nächstes?

Die Änderungsvorschläge der EU-Kommission müssen zunächst von Europäischen Parlament bestätigt und entsprechend in nationales Recht umgesetzt werden. Alle Details zur Änderungsinitiative der EU-Kommission finden Sie hier.

Übrigens bezeichnet der Begriff „Omnibus“-Initiative ein Gesetzespaket, das mehrere unterschiedliche, aber thematisch verwandte Regelungen in einer einzigen Maßnahme bündelt. In der EU-Gesetzgebung wird „Omnibus“ oft verwendet, wenn verschiedene bestehende Richtlinien oder Verordnungen gleichzeitig geändert oder ergänzt werden.

Unser Angebot

Sie haben Fragen zu den aktuellen Änderungsvorschlägen und bestehenden Berichtspflichten oder möchten freiwillig nach VSME berichten? Sie sind an einer Doppelten Wesentlichkeitsanalyse als Grundlage für Ihre Nachhaltigkeitsstrategie interessiert? 

Wir helfen Ihnen gerne – kommen Sie auf uns zu!

 

 Text: Olga Schmidt

 

Dr. Denise Ott

Ihre Kontaktperson
Dr. Denise Ott

Sie wollen mehr über das Thema erfahren? Buchen Sie jetzt einen Termin.

Danke fürs Lesen! Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten, freue ich mich auf ein Gespräch mit Ihnen. Ob Sie ein Unternehmen leiten, Ihre Entwicklungsabteilung voranbringen möchten oder in einer Forschungseinrichtung oder öffentlichen Einrichtung tätig sind – mit uns ermöglichen Sie technische Innovationen. Denn wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Marktführer von morgen dabei zu begleiten, Ideen für Innovationen zu generieren, neue Produkte und Services zu entwickeln und diese international zu vermarkten. Dabei stehen Sie und Ihr Vorhaben stets im Mittelpunkt.
chat-icon

EurA AG
Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen

T- 079619256-0
info@eura-ag.com