- Dr. Denise Ott
- 21.03.25
- 7 min
- Fördermittelberatung, Nachhaltigkeitsberatung
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Dr. Denise Ott
Ab sofort unterstützt EurA bei der Erstellung von Rahmenwerken für nachhaltige Finanzierungen, welche als Grundlage für Green, Social und Sustainability Bonds sowie Loans dienen. Diese Rahmenwerke sind die Basis für eine unabhängige Überprüfung durch ein Zweitgutachten, eine sogenannte Second Party Opinion (SPO). Nach der Emission der Anleihen oder Kredite beraten wir Sie gerne bei der Vorbereitung Ihres Allocation und Impact Reportings. Zudem helfen wir Ihnen, Ihr Finanzierungsprojekt gemäß den EU-Taxonomie-Kriterien auszurichten, um es erfolgreich am Markt zu positionieren.
Dabei dürfen Unternehmen nur vorher festgelegte und beschrieben Projekte finanzieren, die einem Nachhaltigkeitszweck dienen.
Sustainability-Linked Bonds und Loans können hingegen für allgemeine Unternehmensausgaben eingesetzt werden, müssen allerdings innerhalb der Laufzeit des Wertpapiers Nachhaltigkeitsziele erreichen. Die Ziele müssen vor der Emission definiert werden und hohe Ambitionen erfüllen. So können Anleger sicher sein, dass sie zur nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens beitragen.
Abbildung 1: nachhaltige Finanzierungsinstrumente
Die Anforderungen an nachhaltige Bonds werden von der International Capital Market Association (ICMA) durch freiwillige Grundsätze (Principles) wie die Green Bond Principles geregelt. Für Loans gibt es Leitlinien von APLMA, LMA und LSTA, die sich stark an die ICMA-Principles anlehnen. Diese Grundsätze haben sich in den letzten Jahren als Marktstandard etabliert. Über 90 % der Green Bonds in der EU werden nach den Green Bond Principles herausgegeben (siehe Abbildung 2).
Abbildung 2: Emissionen von grünen Anleihen nach den wichtigsten Green-Bond-Standards und externen Überprüfungen in der EU (Quelle: ZEW)
Vor der Emission von Green, Social oder Sustainable Bonds gemäß ICMA-Leitlinien müssen Emittenten nachweisen, dass sie Anforderungen erfüllen, die in den Markstandards definiert sind (siehe Abbildung 3). Es empfiehlt sich, ein Rahmenwerk zu erstellen – ein Dokument, welches alle Informationen zum geplanten Emissionsvorhaben, dem Prozess, der Auswahl der finanzierten Projekte, dem Management der Erlöse sowie der Berichterstattung beschreibt.
Das Rahmenwerk wird vor der Emission auf dem Kapitalmarkt einer Nachhaltigkeitsagentur oder einer anderen externen Prüfstelle vorgelegt. Diese bestätigt in einer Second Party Opinion (SPO), also einer unabhängigen Verifizierung, dass das Finanzierungsinstrument einem nachhaltigen Zweck dienen wird und alle Vorgaben des Standards erfüllt. Mit einer SPO können Unternehmen das Label eines Green, Social, Sustainability-Linked Bonds, je nach dem geplanten Projekt, erhalten und mit der Vermarktung ihres Bonds beginnen.
Nach der Emission ist ein Bericht erforderlich, der den Investoren aufzeigt, wie die Erlöse verwendet und welche ökologischen oder sozialen Auswirkungen erzielt wurden: der Mittelverwendungs- und Wirkungsbericht (Allocation and Impact Reporting).
Abbildung 3: Emissionsprozess von nachhaltigen Finanzierungsinstrumenten
Nur grüne und soziale Projekte aus bestimmten Themenbereichen kommen für eine nachhaltige Finanzierung in Frage.
Green Bonds können für folgende Projekte eingesetzt werden:In jedem Fall gilt: Unternehmen müssen in ihrem Rahmenwerk nachweisen, dass ihre Projekte ökologischen oder sozialen Nutzen erzeugen.
Ende 2024 tritt der European Green Bond Standard (EuGB) in Kraft, der einen Gold Standard für Green Bonds darstellen soll. Er definiert die Vorgaben an europäische grüne Anleihen in Bezug auf die Transparenz und Berichterstattung.
Ein zentraler Aspekt ist die Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Kriterien, die genau definieren, welche Wirtschaftsaktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten. Nach der Taxonomie sind beispielsweise erneuerbare Energien, umweltfreundliche Gebäude oder E-Autos, aber auch Kreislaufwirtschaftsprojekte nachhaltig. Die EU-Taxonomie umfasst sechs Umweltziele, darunter Klimaschutz und Biodiversität.
Der EuGB soll zudem Vorwürfen des Greenwashings entgegenwirken und das Vertrauen in nachhaltige Finanzierungen stärken.
Durch grüne, soziale und nachhaltige Anleihen können Sie als Emittent Ihren Investorenkreis erweitern und vor allem Ihren Stakeholdern signalisieren, dass Sie Nachhaltigkeitsmanagement ernsthaft beitreiben.
Zudem stoßen solche Emissionen lohnenswerte interne Veränderungsprozesse auf allen Ebenen an, von der Geschäftsführung bis in die einzelnen Abteilungen. Beispiele hierfür sind die Neuausrichtung des Risikomanagements auf Nachhaltigkeit hin, eine nachhaltigere Unternehmenskultur, der Aufbau von ESG-Expertise sowie die Änderung von Beschaffungspraktiken.
Mit einem nachhaltigen Finanzierungsinstrument können Sie Ihr Portfolio diversifizieren. Grüne Anleihen werden oft überzeichnet und bieten nicht nur den Vorteil, dass potenziell neue Investorengruppen erschlossen werden können, sondern auch eine hohe Aufmerksamkeit auf Projekte gelenkt werden kann, die es tatsächlich verdienen. Auch die Marktprognosen sind derzeit positiv: Es wird erwartet, dass das Emissionsvolumen im Jahr 2024 höher ausfallen wird als im Vorjahr (siehe Abbildung 4).
Abbildung 4: weltweites Emissionsvolumen nachhaltiger Anleihen nach Kategorie in Mrd. US-Dollar (Quelle: ICMA)
Planen Sie bereits eine Emission oder benötigen Sie weitere Informationen? Nutzen Sie unsere Nachhaltigkeitsberatung und kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Text: Daria Ezhkova
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