- Johannes Eder
- 27.11.24
- 1 min
- Energieberatung, Förderprogramme Deutschland
Ihre Kontaktperson
Marvin Natz
Am 27.03.2024 verkündete der Bundesrat das Wachstumschancengesetz. Dabei wurden einige attraktive Verbesserungen für die möglichen förderfähigen Aufwendungen bei der steuerlichen Forschungszulage zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben beschlossen.
Das Wachstumschancengesetz soll die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken. Hierfür werden unter anderem Investitionen gefördert und zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten geboten. Die Anpassungen der steuerlichen Forschungszulage gelten ab dem Tag der offiziellen Verkündung, dem 28.03.2024.
Folgende Änderungen treten in Kraft:Diese Änderungen führen zusätzlich dazu, Anträge zur Förderung von FuE-Vorhaben für Unternehmen attraktiver zu machen.
Bedenken Sie zudem die Verjährungsfrist der Projektaufwendungen für das Jahr 2020. Die Kosten müssen noch im Jahr 2024 bei der BSFZ beantragt werden.
Gerne geben wir Ihnen eine erste Einschätzung zu der für Ihre Projekte zu erwartenden Fördersumme. Vereinbaren Sie hierfür gerne einen unverbindlichen Termin mit uns!
🖊️ Text: Marvin Natz
Aktualisiert am 05.04.24
Ihre Kontaktperson
Marvin Natz
EurA AG
T- 079619256-0Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen
info@eura-ag.com