Die Bundesregierung will das Programm sehr schlank für die Unternehmen halten und hat dafür einen neuen Beantragungsprozess entwickelt.

Möchten Sie eine Förderung durch die steuerliche Forschungszulage erhalten, dann haben Sie im Wesentlichen mit zwei Einrichtungen Kontakt. Dies sind die Bescheinigungsstelle Forschungszulage und Ihr Finanzamt.

Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) setzt sich aus drei Projektträgern zusammen. Dies sind das VDI Technologiezentrum GmbH, die AiF Projekt GmbH und das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. -Projektträger DLR.

Die Bescheinigungsstelle hat die Aufgabe zu prüfen, ob Ihr Vorhaben ein Entwicklungsvorhaben im Sinne des Forschungszulagengesetzes ist. Dazu müssen Sie Ihr Vorhaben mit insgesamt 4.000 Zeichen beschreiben und eine Kostenkalkulation abgeben. Da Sie ihr Vorhaben nach Abschluss, während der Projektlaufzeit oder vor dem eigentlichen Projektstart beantragen können, ist der angegebene Kostenaufwand nicht bindend und kann bei der eigentlichen Abrechnung dann auch unter- bzw. sogar überschritten werden. Wenn die BSFZ das Vorhaben als förderwürdig einschätzt, erhalten Sie eine Bescheinigung, welche auch direkt an Ihr Finanzamt übermittelt wird. Mit dieser Bescheinigung haben Sie einen Rechtsanspruch auf die Förderung.

Für die eigentliche Abwicklung und Verrechnung ist Ihr Finanzamt verantwortlich. Die Abrechnung erfolgt über das ELSTER-Portal bei Ihrem Finanzamt. Hierzu müssen Sie für jeden Projektmitarbeiter den individuellen Stundensatz ermitteln. Dokumentationen oder ähnliches sind hier nicht einzureichen, es kann aber sein, dass diese nachgefordert werden.

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Autor: Tobias Kübler

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