Wie Sie sich die Erstellung Ihrer CO2-Bilanz finanzieren lassen können

In diesem Blogartikel stellen wir Ihnen die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft vor. Dabei gehen wir auf den Förderwettbewerb sowie die förderfähige Erstellung von Transformationskonzepten (inklusive CO2-Bilanz) ein.

Der im November 2021 gestartete Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz ist ein Instrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, mit dem investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen gefördert werden. Es sollen Anreize gesetzt werden, in hocheffiziente Technologien zur Energieeinsparung zu investieren und Energie- und Ressourcenverbräuche sowie CO2-Emissionen zu senken. [1] Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms in Kraft getreten.

Was wird gefördert?

Rechtlicher Rahmen des Förderwettbewerbes ist die novellierte Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (hier). Die folgenden Bereiche werden gefördert:

  • Querschnittstechnologien
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
  • Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen
  • Transformationskonzepte (siehe unten)
  • Elektrifizierung von Prozessen

Im Förderwettbewerb werden Projekte gefördert, die die folgenden Kriterien erfüllen.

  • Energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit: ohne Förderung mindestens vier Jahre
  • Nutzungsdauer: mindestens drei Jahre
  • Projektlaufzeit: drei Jahre; bei Transformationskonzepten – siehe unten – 12 Monate (in Ausnahmefällen bis zu fünf Jahre)

Bis Ende 2026 sollen etwa 54.000 Vorhaben angestoßen werden.

In welcher Höhe wird gefördert?

  • Vergabekriterium: Fördereffizienz (beantragte Fördersumme im Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung bzw. "Förder-Euro" pro erreichter CO2-Einsparung im Jahr)
  • Förderquote: bis zu 50% der förderfähigen Kosten (bis zu 70 % bei Transformationskonzepten)
  • Fördersumme: bis zu 15 Mio. Euro pro Investitionsvorhaben

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt wahlweise als direkter Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Wie verläuft die Antragsstellung?

Nach erfolgreicher Einreichung Ihrer Projektskizze werden Sie aufgefordert, einen Vollantrag inklusive Ihres Einsparkonzeptes zu erstellen. Anträge können kontinuierlich eingereicht werden. Es gibt mehrere Bewerbungsrunden pro Jahr.


     
  Tipp: Mit dem Schnellcheck des BMWi können Sie prüfen, ob ihre Projektidee förderfähig ist. Der Fördereffizienz-Rechner (Excel) hilft Ihnen bei der Bestimmung der zu erwartenden Fördereffizienz.  
     

CO2-Emissionskonzept

Im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (BMWi) ist zudem die Erstellung von Transformationskonzepten förderfähig.

Ein Transformationskonzept ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes. Es beinhaltet eine qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel sowie mögliche Maßnahmen das CO2-Ziel zu erreichen. Ziel ist die Planung und Umsetzung der Transformation zur Treibhausgasneutralität.

Laut BMWi sollte das Transformationskonzept mindestens die folgenden Aspekte aufgreifen:

  • Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort(e)
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
  • Mindestens ein Einsparkonzept für ein investives Vorhaben zur Energie- und Ressourcenbezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

Was wird gefördert?

Im Transformationskonzept können nur Dienstleistungen von externen Beratern gefördert werden. Eigens bereits erstellte CO2 Bilanzen der Unternehmen können bspw. nicht gefördert werden.

Die folgenden Bestandteile eines Transformationskonzept sind förderfähig:

  • Erstellung einer THG-Bilanz durch Berater
  • Verifizierung der Bilanz durch eine geeignete Zertifizierungsgesellschaft
  • Erstellen eines Reduktionsziels und eines entsprechenden Maßnahmenkatalogs inkl. Integration des Managementsystems in Unternehmensprozesse
  • Kosten für Messung, Datenerhebung und Datenbeschaffung durch externe Dienstleister
  • Beschreibung der Chancen und Risiken der Handlungsoptionen: Problemstellungen identifizieren, die aus heutiger Sicht noch nicht lösbar sind
  • Bewertung der Chancen und Risiken mithilfe von Szenarien und weiteren Tools,
  • Prüfung der Auskoppelung und Nutzung von Abwärmepotenzialen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebs

In welcher Höhe wird gefördert?

  • Förderquote: 40% für große-, 50% für mittlere- und 60% für kleine Unternehmen
  • Fördersumme: max. 50.000 Euro
  • Hinweis: Erhöhung der Förderquote um weitere 10% und Erhöhung der Fördersumme auf 80.000 Euro bei Mitgliedschaft eines IEEKN-Netzwerks (Inititative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke)

Wie wird gefördert?

  • Laufzeit: 12 Monate
  • Begünstigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen (konkrete Einsparung von Betriebsstoffen)
  • Projektträger: VDI/VDE-IT
  • Frist: keine (kontinuierliche Einreichung)

Weitere Informationen finden Sie im Informationsblatt Transformationskonzepte des BMWi.

     
  Tipp: Sollten Sie Interesse an einer Mitgliedschaft in einem IEEKN-Netzwerk haben, prüfen wir gerne für Sie, ob ein bereits bestehendes Netzwerk für Sie in Frage kommt. Weiterhin können wir im Zusammenschluss von min. fünf Unternehmen ein neues Netzwerk mit Ihnen gründen oder Netzwerkpartner für Sie finden.   
     

Unser Angebot

Mit unserem Angebot sind wir bei GUTcert als Berater für Klimaneutralität gelistet. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihrer CO2-Bilanz und der Ausarbeitung einer Klimaneutralitäts-Roadmap. Als Marktführer im Bereich der Fördermittelberatung verfügen wir über langjährige Erfahrung in den Bereichen nationale und internationale Fördermittel und stehen Ihnen an jeder Stelle der Antragsstellung mit Rat und Tat zur Seite. Dies gilt auch für Fördermöglichkeiten der im Transformationskonzept gemeinsam mit unseren zertifizierten Energieberatern herausgearbeiteten investiven Maßnahmen. Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an sustainability@eura-ag.com.

 

Autor: Marvin Gornik


[1] https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Foerderwettbewerb/Rahmenbedingungen/rahmenbedingungen.html

Marvin Gornik

Ihre Kontaktperson
Marvin Gornik

Sie wollen mehr über das Thema erfahren?

Danke fürs Lesen! Wenn Sie mehr über dieses Thema erfahren möchten, freue ich mich auf ein Gespräch mit Ihnen. Ob Sie ein Unternehmen leiten, Ihre Entwicklungsabteilung voranbringen möchten oder in einer Forschungseinrichtung oder öffentlichen Einrichtung tätig sind – mit uns ermöglichen Sie technische Innovationen. Denn wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, Marktführer von morgen dabei zu begleiten, Ideen für Innovationen zu generieren, neue Produkte und Services zu entwickeln und diese international zu vermarkten. Dabei stehen Sie und Ihr Vorhaben stets im Mittelpunkt.
chat-icon

EurA AG
Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen

T- 079619256-0
info@eura-ag.com