EDF 2027 im Blick: Warum Unternehmen und Forschungseinrichtungen schon jetzt mit der Vorbereitung beginnen sollten
Die Deadline für den European...
In einer Zeit des dynamischen Wandels und intensiven Wettbewerbs ist Innovation der Schlüssel zum dauerhaften Erfolg von Unternehmen. Das Förderprogramm "KMU-innovativ" wurde ins Leben gerufen, um genau hier anzusetzen und die Spitzenforschung im deutschen Mittelstand zu unterstützen.
Diese Seite stellt einen umfassenden Leitfaden zum Förderprogramm KMU-innovativ dar und bietet nicht nur einen Überblick über das Programm, sondern taucht tiefer in verschiedene Aspekte ein: Von den grundlegenden Zielen bis zu praktischen Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung – hier finden Sie hilfreiche Informationen, um das Maximum aus dem Programm herauszuholen und Ihr Innovationspotenzial voll zu entfalten.
KMU-innovativ ist das führende Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für den Mittelstand. Es ist speziell darauf ausgerichtet, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Deutschland bei der Umsetzung innovativer Projekte zu unterstützen. Auch Forschungseinrichtungen können gefördert werden, sofern sie mit einem KMU kooperieren.
Die wichtigsten Eckpunkte des Förderprogramms KMU-innovativ sind:

Das Förderprogramm KMU-innovativ im Überblick
Lesen Sie auch unseren Blogartikel „KMU-innovativ: Dieses Mittelstandsförderprogramm müssen Sie kennen“ für eine komprimierte Zusammenfassung.
Das Programm verfolgt das übergeordnete Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit von KMU zu stärken und ihre Innovationskraft zu fördern. Durch finanzielle Unterstützung sollen Unternehmen in die Lage versetzt werden, Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchzuführen, neue Technologien zu implementieren und innovative Produkte oder Dienstleistungen zu erforschen.
Die Fördermittel dienen als finanzieller Anreiz, um Risiken bei der Umsetzung neuer Ideen zu reduzieren und den Innovationsgeist in der deutschen Wirtschaft zu stimulieren. Mit einem klaren Fokus auf die Förderung von FuE trägt das Programm dazu bei, dass KMU ihre Innovationspotenziale entfalten und so langfristig erfolgreich am Markt agieren können.
Für die Teilnahme am Programm müssen Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sein. Gemäß der EU-Definition gelten Firmen als KMU, wenn sie weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und entweder einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro aufweisen. Die KMU-Kriterien der EU gelten auch für KMU-innovativ. Sie dienen dazu, Unternehmen zu identifizieren, die aufgrund ihrer Größe und Struktur besondere Unterstützung benötigen, um innovative Projekte umzusetzen. Unabhängig von der Branche oder dem Tätigkeitsfeld haben Firmen die Möglichkeit, von den Fördermitteln und Unterstützungsleistungen im Rahmen von "KMU-innovativ" zu profitieren, um ihre Innovationsvorhaben erfolgreich umzusetzen.
Auch mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1.000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nicht überschreiten (einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen), können einen Antrag stellen. In Abhängigkeit vom Technologiefeld ist dies als Einzelvorhaben oder im Rahmen eines Verbundprojektes möglich.
Weiterhin sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen im Verbund antragsberechtigt, sowie für einzelne Technologiefelder auch Großunternehmen (GU), Gebietskörperschaften, Vereine, Verbände und Kliniken.
Die Förderfähigkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter:
Bei KMU-innovativ können verschiedene Kostenarten förderfähig sein, die im Zusammenhang mit dem Innovationsprojekt stehen. Typischerweise umfassen förderfähige Kosten:
Wie hoch die Förderung für ein Innovationsprojekt ausfällt, hängt auch vom Antragsstellenden ab. Die Förderquoten sind unterschiedlich, je nachdem, ob es sich um ein Unternehmen oder um eine Forschungseinrichtung handelt:
Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bis 250 Mitarbeitende sowie mittelständische Unternehmen bis 1.000 Mitarbeitende gelten folgende Förderquoten:
Abhängig vom Technologiefeld kann sich diese Förderquote auf max. 80 % erhöhen:
Start-ups, die der KMU-Definition entsprechen, profitieren grundsätzlich von denselben Fördermöglichkeiten.
Forschungseinrichtungen und Universitäten bekommen in der Regel eine höhere Förderquote von bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Die höhere Förderquote spiegelt den Beitrag wider, den sie zur Innovation und Forschung leisten. Bei nicht-wirtschaftlichen Forschungsvorhaben erhalten sie zusätzlich eine Projektpauschale von 20 % und können somit eine Förderquote von bis zu 120 % erzielen.
Generell gilt, dass der überwiegende Teil der für das Gesamtprojekt insgesamt beantragten Fördermittel den Unternehmen zugutekommen soll. In einigen Technologiefeldern ist darüber hinaus eine maximale Verbundförderquote definiert.
Bei KMU-innovativ gibt es keine festgelegte Obergrenze für die Fördermittel. Die maximale Fördersumme für ein Innovationsprojekt kann variieren.
Bisher wurden mit der Förderinitiative KMU-innovativ Fördergelder in Höhe von fast 2 Mrd. Euro für mehr als 2.700 Einzel- und Verbundprojekte bewilligt. Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) sind an diesen Projekten fast 4.400 kleine und mittelständische Unternehmen beteiligt.
Bei KMU-innovativ ist das Antragsverfahren zweistufig und startet mit der Einreichung einer Projektskizze bis zum Stichtag jeweils am 15. April und am 15. Oktober. Wird die Skizze positiv evaluiert, ist anschließend ein Förderantrag einzureichen.
Normalerweise fällt die Entscheidung pro Stufe nach wenigen Monaten. Haben Sie Ihren Zuwendungsbescheid erhalten, so können Sie mit Ihrem Projekt starten.

KMU-innovativ beantragen: So läuft das Antragsverfahren ab.
Unternehmen haben zweimal jährlich die Gelegenheit, ihre Projektskizzen bei verschiedenen Förderschwerpunkten einzureichen. Die Projektskizze ist eine kurze Zusammenfassung des geplanten Innovationsvorhabens und sollte die wichtigsten Aspekte wie Zielsetzung, Methodik und erwartete Ergebnisse enthalten (die Gliederung ist Technologiefeld-spezifisch und sollte unbedingt eingehalten werden).
Nach der Einreichung werden die Skizzen durch den Projektträger bewertet, um die vielversprechendsten Vorhaben auszuwählen. Diejenigen Unternehmen, deren Projektskizzen ausgewählt wurden, erhalten eine Aufforderung zur ausführlichen Antragstellung. In der Regel werden Sie 2 bis 3 Monate nach Einreichen der Projektskizze über die Auswahl informiert.
Unternehmen müssen einen detaillierten Förderantrag ausarbeiten, der alle relevanten Informationen zum Projekt umfasst. Dazu gehören unter anderem eine ausführliche Projektbeschreibung, ein detaillierter Finanzierungsplan und ein Zeitplan für die Umsetzung des Projekts.
Die eingereichten Anträge werden von Expertengremien, bestehend aus Fachleuten aus Wissenschaft und Wirtschaft, bewertet. Diese prüfen die Anträge hinsichtlich ihrer wissenschaftlichen Qualität, Innovationsgehalts, Umsetzbarkeit und des Potenzials zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen.
Nach Abschluss des Bewertungsprozesses erhalten die erfolgreichen Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, der ihnen den Start ihres Projekts ermöglicht. Innerhalb von 2 bis 3 Monaten nach Antragsstellung wird meist über die Bewilligung entschieden.
Wenn Sie Interesse am Förderprogramm KMU-innovativ haben und die Unterstützung einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen, sollten Sie bei der Auswahl ihres Dienstleisters auf Folgendes achten:
Gerne können Sie unsere Expertise als erfahrene Innovationsberatung in Anspruch nehmen und sich in einem kostenlosen Erstgespräch zu KMU-innovativ beraten lassen.
Unserer Erfahrung nach gibt es eine Reihe von Erfolgsfaktoren für einen positiven Bescheid zur Skizze und auch zum Antrag.
Die Entscheidung über die Bewilligung der Fördermittel erfolgt auf Basis einer umfassenden Bewertung durch Expertengremien, die die eingereichten Projekte anhand dieser Kriterien evaluieren und die vielversprechendsten Vorhaben auswählen.
Das Förderprogramm KMU-innovativ ist nicht themenoffen. KMU-innovativ deckt jedoch eine breite Palette von Themen in sogenannten Technologiefeldern ab. Sie zielen darauf ab, Innovationen in verschiedenen Branchen voranzutreiben. Die Technologiefelder, die im Rahmen dieses Förderprogramms abgedeckt werden, sind folgende:
Bei KMU-innovativ gibt es zwei Fristen pro Jahr: Jeweils bis zum 15. April und zum 15. Oktober können Projektskizzen eingereicht werden. Diese Termine sind fix und geben Planungssicherheit.
Das Verfahren des Förderprogramms KMU-innovativ gilt als schnell. Durch die verbindlichen Fristen für die Skizzeneinreichung und die zeitnahe Bearbeitung können Antragssteller gut planen. Sie erhalten zügig Bescheid: In jeder Antragsstufe sind es laut BMBF 2 bis 3 Monate bis zur Rückmeldung, ob positiv entschieden wurde.
Im Antragsverfahren für KMU-innovativ müssen Unternehmen und Forschungseinrichtungen eine Reihe von Papieren bereitstellen. Das Antragsverfahren ist zweistufig und gliedert sich in Projektskizze sowie Förderantrag:
Die Projektskizze umfasst 10 oder 12 Seiten, in denen das geplante Vorhaben genau beschrieben wird. Sie beinhaltet Zielsetzung, Methodik und erwartete Ergebnisse. Teil der Skizze sind auch ein Finanzierungsplan, ein Zeitplan für die Umsetzung des Projekts, Informationen über die beteiligten Partner und deren Kompetenzen sowie ein Verwertungskonzept. Je nach Themenfeld können weitere themenspezifische Kapitel in der Projektskizze erforderlich sein.
Im Förderantrag werden die Inhalte der Projektskizze konkretisiert und von jedem Projektpartner ein separater Antrag auf Kostenbasis (AZK-Antrag) oder Ausgabenbasis (AZA-Antrag) gestellt. Der Antrag beinhaltet die ausführliche Beschreibung der Idee und Innovation, einen detaillierten Arbeitsplan inklusive Ressourcen- und Meilensteinplanung, einen detaillierten Finanzierungsplan inklusive Erläuterungen, einen Verwertungsplan pro Partner sowie die Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung.
Ja, Kooperationen mit anderen Unternehmen oder Forschungseinrichtungen sind möglich. Gemeinsame Projekte können nicht nur das Innovationspotenzial erhöhen, sondern auch die Risiken und Kosten für die beteiligten Unternehmen reduzieren. Darüber hinaus können Kooperationen dazu beitragen, dass verschiedene Kompetenzen und Ressourcen gebündelt werden, um komplexe Innovationsvorhaben erfolgreich umzusetzen.
Die Förderbedingungen des Programms geben eine Reihe von Pflichten vor. Dazu gehören beispielsweise die Einhaltung von Zeitplänen und Budgets, die regelmäßige Berichterstattung über den Projektfortschritt sowie die Verwendung der Fördermittel gemäß den festgelegten Richtlinien. Darüber hinaus können spezifische Anforderungen an die Dokumentation und Transparenz gestellt werden, um sicherzustellen, dass die Fördermittel ordnungsgemäß verwendet werden und die Ziele des Projekts erreicht werden.
Ja, während des Projekts sind Unternehmen verpflichtet, regelmäßig über den Fortschritt ihres Vorhabens zu berichten und umfassende Dokumentationen über alle Aktivitäten zu führen. Dazu gehören beispielsweise Zwischenberichte, die den aktuellen Stand des Projekts sowie erreichte Meilensteine und Ergebnisse zusammenfassen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, alle relevanten Daten und Ergebnisse zu dokumentieren und für eine spätere Evaluierung oder Prüfung bereitzuhalten.
Interessante Blogartikel rund um unsere Themenschwerpunkte und Dienstleistungen finden Sie auf unserem Blog.
Die Deadline für den European...
Forschungszulage und Vergaberecht wirken auf den ersten Blick wie zwei voneinander getrennte Themen. Denn die Forschungszulage löst keine direkten...
Sei es ein Blatt-Logo auf der Verpackung, ein Gütesiegel im Onlineshop oder ein Prüfzeichen in der Werbebroschüre: Nachhaltigkeitssiegel können das...
Der aktuelle ZIM-Antragsstopp erhöht den Handlungsdruck für innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Seit dem 7. Juli 2026 werden...
„Klimaneutral bis 2035“, „Net Zero bis 2040“ – Aussagen zu künftigen Klimazielen wie diese prägen viele Nachhaltigkeitsstrategien und sollen...
Ändern sich nach dem Bescheid wesentliche Punkte in Ihrem FuE-Vorhaben, sollten Sie früh prüfen, ob ein Änderungsantrag für die Forschungszulage...
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Schleswig-Holstein
Hamburg
Niedersachsen
Berlin
Thüringen
Thüringen
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen
Belgien
Bayern
Baden-Württemberg
Portugal
Bulgarien
Baden-Württemberg
Nordrhein-Westfalen
Bayern
Rom
Bayern
EurA AG
T- 079619256-0Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen
info@eura-ag.com