+++ Blogserie Energieberatung (Teil 3) +++ Viele Branchen sind auf Prozesswärme angewiesen – sei es in der Metallverarbeitung, der Lebensmittelproduktion oder der chemischen Industrie. Noch immer wird sie überwiegend mit fossilen Brennstoffen erzeugt und ist für einen Großteil der CO2-Emissionen im Industriesektor verantwortlich. Dabei gibt es längst Alternativen. Die Umstellung auf erneuerbare Energieträger wie Solarkollektoren, Wärmepumpen oder Biomasse wird durch attraktive Förderprogramme finanziell unterstützt. Eine wichtige Fördermöglichkeit bietet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit dem Modul 2 der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW).

 
+++ Unsere Blogserie zum Thema Energieberatung +++

 

Was ist das BAFA-Modul 2?

Das BAFA-Modul 2 (oder EEW-Modul 2) unterstützt Unternehmen finanziell bei der Umstellung auf erneuerbare Energien zur Erzeugung bzw. Bereitstellung von Prozesswärme. Gefördert werden Investitionen in Technologien wie:
  • Solarkollektoranlagen zur Wärmeerzeugung aus Sonnenstrahlen (Solarthermie)
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Wärmepumpen
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) zur Erzeugung und Bereitstellung von Wärme und elektrischer Energie aus fester pflanzlicher Biomasse, Sonnenstrahlung oder Geothermie
  • Abwärmenutzung aus erneuerbaren Quellen

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die nicht zurückgezahlt werden müssen, wodurch Unternehmen ihre Investitionskosten erheblich senken können.

Wer kann die Förderung beantragen?

Antragsberechtigt sind:
  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Große Unternehmen (Nicht-KMU)

Ein wesentliches Kriterium ist, dass mehr als 50 % der mit der geförderten Anlage bereitgestellten Energie als Prozesswärme eingesetzt werden.

Höhe der Förderung

Die Förderhöhe hängt von der gewählten Technologie und den Investitionskosten ab. Grundsätzlich gilt:
  • Bis zu 60 % der Investitionskosten für kleine Unternehmen
  • Bis zu 50 % für mittlere Unternehmen
  • Bis zu 40 % für große Unternehmen

Die maximale Förderung beträgt 20 Millionen Euro pro Vorhaben.

Die geplanten Technologien müssen spezielle Anforderungen erfüllen, um förderfähig zu sein. Unsere Energieberater unterstützen Sie bei der Beurteilung der Förderfähigkeit und begleiten Sie von der Antragstellung bis zur Nachweisführung. Ihre Schritte auf dem Weg zur Förderung sind die folgenden:
  1. Antragstellung: Online-Beantragung über das BAFA-Portal vor Beginn der Maßnahme ist laufend möglich.
  2. Prüfung: Das BAFA bewertet den Antrag und gibt eine Förderzusage.
  3. Umsetzung: Nach Genehmigung kann das Projekt umgesetzt werden.
  4. Nachweisführung: Nach Abschluss der Maßnahme müssen Nachweise online eingereicht werden.
  5. Auszahlung: Nach erfolgreicher Prüfung der Verwendungsnachweise zahlt das BAFA die Förderung aus.

Fazit

Mit dem BAFA-Modul 2 haben Unternehmen die Möglichkeit, ihre Energiekosten zu senken, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Die Förderung macht die Investition in erneuerbare Prozesswärme nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich attraktiv. Jetzt ist der ideale Zeitpunkt, um auf nachhaltige Technologien umzusteigen! Unsere Experten in der Energieberatung helfen Ihnen gerne – kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung.

 

Text: Mathias Wendt

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