- Boris Buckow
- 24.04.25
- 2 min
- Fördermittelberatung, Für KMU, Für Start-ups
Ihre Kontaktperson
Johannes Eder
+++ Blogserie Energieberatung (Teil 8) +++ Sie wollen als Kommune oder Unternehmen energieeffizient sanieren oder bauen – und für die Baubegleitung staatliche Fördermittel nutzen? Sie stehen dabei vor einem undurchdringlichen Förderdschungel und wünschen sich Unterstützung? Wir von der EurA AG haben uns dem Thema energetische Sanierung im Kontext von Fördermittelberatung und Baubegleitung durch unsere Energieeffizienzexperten angenommen. In diesem Blogartikel möchten wir erläutern, welche Fördermöglichkeiten es für die energetische Fachplanung gibt und, welche Vorteile eine Baubegleitung bietet.
Der Ablauf einer Baubegleitung durch einen Energieberater besteht im Wesentlichen aus der Beratung vor Baubeginn, regelmäßigen Baustellenbegehungen, dem Erarbeiten von energetischen Maßnahmen, der Dokumentation in Berichten und der Schlussabnahme.
Für Nichtwohngebäude lohnt sich eine geförderte Energieberatung, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Bestandsobjekte und Neubauten angeboten wird. Im Rahmen des Modul 2 der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme“ ist eine Energieberatung nach DIN V 18599 förderfähig:
Sanierung: Zum einen ist ein Beratungszuschuss für bestehende Gebäude möglich. Ein energetisches Sanierungskonzept zeigt entweder, wie das Gebäude schrittweise durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen modernisiert werden kann („Schritt-für-Schritt-Sanierung“), oder wie eine umfassende Sanierung den Effizienzhaus-Standard gemäß BEG erreicht („Sanierung in einem Zug“). Innerhalb dieses Standards sind verschiedene Effizienzstufen möglich: mindestens „Effizienzhaus 85“ oder besser.
Neubau: Zum anderen kann ein Zuschuss für die Energieberatung bei neuen Gebäuden gewährt werden, wenn das Ziel ein BEG-gefördertes Effizienzhaus ist. Die Beratung erfolgt im Rahmen der Bundesförderung „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN), die Teil der BEG ist. Ein KFN basiert auf dem Standard „Effizienzhaus 40“. Die Beratung kann beispielsweise für den Bau von energieeffizienten Firmengebäuden genutzt werden.
Das BAFA fördert die Energieberatung für Nichtwohngebäude mit 50 % des Beratungshonorars bei förderfähigen Kosten von bis zu 4.000 Euro, wobei die genaue Summe von der Nettogrundfläche des Gebäudes abhängt. In jedem Fall wird für eine BAFA-geförderte Energieberatung ein Energieeffizienz-Experte (EEE) benötigt.
Eine weitere Fördermöglichkeit des BAFA umfasst auch Wohngebäude. Kommunen können die Beratung beispielsweise für die Modernisierung von kommunalen Wohnungen nutzen. Die Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden fördert das BAFA entsprechend der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Dabei gewährt es für die energetische Fachplanung und Baubegleitung einen Zuschuss. Die BAFA-Fördergelder für eine Baubegleitung können allerdings nur im Zusammenhang mit der Förderung selbst beantragt werden. Für die Antragstellung ist auch hier die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten erforderlich.
Zu den Einzelmaßnahmen (BEG EM) zählen:In Verbindung mit diesen Einzelmaßnahmen beträgt der Fördersatz für die energetische Fachplanung und Baubegleitung 50 % des Beratungshonorars bei förderfähigen Kosten von bis zu 20.000 Euro.
Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung unterstützt Sie als Unternehmen oder Kommune bei der energetischen Sanierung Ihrer Gebäude. Dadurch profitieren Sie langfristig von einem geringeren Energieverbrauch und erzielen erhebliche Kosteneinsparungen. Hierfür stehen Ihnen attraktive Förderprogramme des Bundes zur Verfügung, die Energieberatungskosten mit bis zu 50 % bezuschussen.
Nutzen Sie unsere Kompetenz in der Energieberatung, um Ihre Gebäude optimal zu sanieren und energetisch zu optimieren. Als gelistete Energieeffizienz-Experten stehen wir Ihnen gerne zur Seite und begleiten Sie auf diesem Weg.
Text: Mathias Wendt
Ihre Kontaktperson
Johannes Eder
EurA AG
T- 079619256-0Max-Eyth-Straße 2
73479 Ellwangen
info@eura-ag.com