+++ Blogserie Innovation Fund (Teil 1) +++ Wasserstoff spielt eine Schlüsselrolle in der Erreichung der geplanten Klimaziele Europas. Um jedoch das Potenzial von Wasserstoff zur Dekarbonisierung von Industrie und Transport bestmöglich ausschöpfen zu können, muss die EU in den kommenden Jahren massiv in die Wasserstoff-Infrastruktur in Europa investieren. Konkrete Ziele für den Aufbau europäischer Produktionskapazitäten für erneuerbaren Wasserstoff sind unter anderem im RePowerEU-Plan, dem europäischen Green Deal sowie der Mitteilung der Europäischen Wasserstoffbank klar verankert und kommuniziert.

  +++ Unsere Blogserie zum Innovation Fund +++

 

Aktuell sind europäische Produzenten von RFNBO-Wasserstoff noch von einer beträchtlichen Finanzierungslücke zwischen den Herstellkosten und den an Markt erzielbaren Preisen konfrontiert. Wettbewerbliche Ausschreibungen (Auktionen), beispielsweise im Rahmen des EU-Förderprogramms Innovation Fund, können ein Mittel sein, um diese Lücke zu reduzieren oder gar zu schließen.

     
 

Was ist RFNBO-Wasserstoff?

RFNBO steht für Renewable Fuels of Non Biological Origin, zu Deutsch erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs. Bei RFNBO-Wasserstoff handelt es sich grundsätzlich um sogenannten grünen Wasserstoff, d.h. Wasserstoff, der nur aus zusätzlichem Strom aus erneuerbaren Quellen erzeugt wird, der zeitgleich und im selben Gebiet produziert wird. Beispiele hierfür sind Elektrolyseanlagen, die direkt mit einer Photovoltaik-Anlage oder einem Windrad verbunden sind.


 

 

 

 

 

 

 

Auktionen als neuer Fördermechanismus im Innovation Fund

Am 23. November 2023 hat die Europäische Kommission das neue Arbeitsprogramm für den Innovation Fund vorgestellt. Der Innovation Fund ist eines der weltweit größten Förderprogramme zur Demonstration innovativer kohlenstoffarmer Technologien (s. Blogartikel Übersicht zum EU Innovation Fund). Erstmalig wird der Innovation Fund im kommenden Jahr neben den klassischen Investitionsförderungen um Auktionen ergänzt.

Während sich die gewöhnlichen Innovation Fund Ausschreibungen auf die Finanzierung vor der Inbetriebnahme von Projekten fokussieren, sollen die Innovation Fund Auktionen eine Auszahlung von Zuschüssen für Projekte nach deren Inbetriebnahme ermöglichen.

Erste Pilotauktion schließt am 8. Februar 2024

Die erste Pilotauktion verfügt über ein Budget von 800 Millionen EUR. Ziel der Auktion ist die Erhöhung der Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen). Dies geschieht über die Installation neuer Elektrolysekapazitäten mit einer Mindestgröße von 5 MWe (Megawatt elektrisch). Je Vorhaben muss diese Installation an einem Standort erfolgen – ein virtueller Zusammenschluss mehrerer Elektrolyseure ist nicht förderfähig. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden sein.

Interessenten können bis zum 8. Februar 2024 um 17:00 Uhr (CET) ihre Angebote einreichen. Bei der Auktion handelt es sich um eine statische Auktion, das heißt jeder Interessent gibt einmalig einen Angebotspreis ab.

Was wird bei der Wasserstoffauktion gefördert und wie?

Im Fokus der Auktion stehen weit fortgeschrittene Vorhaben, die über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren grünen Wasserstoff an einem Standort produzieren möchten. Bis zur Inbetriebnahme der Elektrolyseanlage (mit einer Mindestkapazität von 5 MWe) dürfen nach Erteilung des Zuwendungsbescheids maximal fünf Jahre vergehen. Die Investition in die Elektrolyseanlage sowie deren Bau fallen nicht in den Förderbereich der Innovation-Fund-Auktion. Diese fokussiert sich vollkommen auf die darauffolgende Produktion. Für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Inbetriebnahme erhalten erfolgreiche Antragsteller eine Förderung auf ihre produzierte Menge.

Zur Bestimmung der Förderung geben Antragsteller bei der Bewerbung einen Angebotspreis (EUR/kg) sowie eine erwartete durchschnittliche Jahresproduktionsmenge (kg/Jahr) an.

Die maximale Förderung je Vorhaben errechnet sich wie folgt:

[Angebotspreis in  EUR/kg] * [erwartete durchschnittliche Jahresproduktion in  kg/Jahr] * 10

Vorhaben dürfen maximal ein Drittel des Gesamtbudgets (800 Mio. EUR) als Förderung anfragen.

Die Begutachtung der eingereichten Vorhaben erfolgt ausschließlich anhand des Angebotspreises. Die Vorhaben werden konsequent vom niedrigsten zum höchsten Angebotspreis sortiert. Der Angebotspreis ist bei der Auswahl der Vorhaben daher von zentraler Bedeutung. Er wird folgendermaßen berechnet:

[Angebotspreis je Einheit] = [erwarteter Verkaufserlös je Einheit] [Kosten je Einheit]

Der Angebotspreis pro Einheit deckt daher die vom Erzeuger geforderte Prämie ab und stellt letztendlich die Förderung dar. Kostenseitig können alle Elemente der Produktion, des Verkaufs, Transports und der Lagerung in das Angebot eingepreist werden.

Die Obergrenze für den Angebotspreis wurde innerhalb der Auktion auf 4,50 EUR je Kilogramm Wasserstoff festgelegt.

Wichtig: Der erzeugte RFNBO-Wasserstoff muss nicht zwingend verkauft werden. Er kann selbst verbraucht, gespeichert, oder eben an jeden beliebigen Abnehmer verkauft werden.

Wie erfolgt die Auswahl der Vorhaben?

Alle eingereichten Vorhaben werden zunächst vom niedrigsten zum höchsten Angebotspreis je Einheit (auf zwei Nachkommastellen) sortiert.

Die Vorhaben, deren maximal angefragte Förderung in das Gesamtbudget der Auktion (800 Millionen EUR) sowie in die eventuell vorhandenen Finanzierungsmöglichkeiten verschiedener Mitgliedstaaten passen, werden dann hinsichtlich Ihrer „Relevanz“ und „Qualität“ bewertet und als förderfähig/nicht förderfähig deklariert. Vorhaben, die aufgrund eines zu hohen Angebotspreises nicht vorausgewählt wurden, werden direkt abgelehnt und nicht anhand der Zuschlagskriterien "Relevanz" und "Qualität" bewertet.

Sollten zwei oder mehr Vorhaben denselben Angebotspreis aufrufen, wird anhand folgender Prioritäten ausgewählt:

  1. Vorhaben mit dem insgesamt geringeren Förderbedarf haben höhere Priorität.
  2. Lässt sich die Priorität auf diese Weise nicht bestimmen, werden Vorhaben, die in einem förderfähigen Land angesiedelt sind, das zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Ausschreibung weniger Mittel aus vorherigen Innovation Fund Ausschreibungen erhalten hat, als vorrangig betrachtet.
  3. Lässt sich auch dadurch die Priorität nicht bestimmen, so wird dem Vorhaben mit der kürzeren Zeit bis zur Inbetriebnahme eine höhere Priorität eingeräumt.

Wie kann ich mich für die Wasserstoffauktion bewerben?

Die Auktion adressiert juristische Personen (öffentliche oder private Einrichtungen). Diese können ihren Sitz in einem beliebigen Land der Welt haben. Bau und Betrieb der Anlage müssen jedoch in einem förderfähigen Land (Europäischer Wirtschaftsraum) erfolgen.

Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelantragsteller als auch kleine Konsortien.

Die Teilnahme an der Auktion erfolgt durch die fristgerechte Einreichung aller Antragsunterlagen bis 8. Februar 2024 um 17:00 Uhr (CET).

Die Antragsunterlagen bestehen aus einer 50-seitigen Vorhabensbeschreibung (Part B), detaillierten Budgettabellen und einem konkreten Zeitplan für die Umsetzung. Außerdem sind mehrere strategische Elemente konkret und plausibel darzustellen, darunter

  • Einkaufs-/Beschaffungsstrategie (für erneuerbare Energien und Elektrolyseure),
  • Wasserstoff-Abnahme- und Preisabsicherungsstrategie,
  • Nachweis der Einleitung eines Verfahrens bei der zuständigen Behörde, um für die Inbetriebnahme eine Umweltgenehmigung zu erhalten,
  • Nachweis der Strategie, innerhalb der maximalen Frist für die Inbetriebnahme einen Netzanschluss zu erhalten (nur für Projekte, die Strom aus dem Netz beziehen wollen),
  • Absichtserklärung zur Fertigstellungsgarantie.

Abgerundet werden die Antragsunterlagen durch mehrere administrative Dokumente.

Nur vollständig eingereichte Antragsunterlagen werden begutachtet.

Was ist die Zeitschiene der Wasserstoffauktion?

Die Ausschreibung wurde am 23. November 2023 veröffentlicht. Die Frist für die Abgabe der vollständigen Antragsdokumente ist der 8. Februar 2024. Mit den Ergebnissen der Begutachtung ist bis April 2024 zu rechnen und die Zuwendungsbescheide der ausgewählten Vorhaben sollen bis spätestens November 2024 ausgestellt werden.

Wie kann mich EurA bei einem Innovation-Fund-Antrag unterstützen?

Bei EurA verfügen wir über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln für Innovationsprojekte. In der Vergangenheit haben wir bereits mehr als 150 Millionen Euro an EU-Förderung in verschiedenen Programmen (einschließlich dem Innovation Fund) für über 80 unserer Kunden erworben. Bei alle Schritten zu Ihrem Antrag nutzen Sie unsere langjährige Erfahrung und Expertise. Sie konzentrieren sich auf Ihr Vorhaben und wir sorgen dafür, dass Ihr Antrag die Gutachtererwartungen erfüllt. Wir unterstützen Sie von Anfang an: von der Konzeption Ihres Innovationsprojekts, über die Erstellung der Antragsunterlagen, bis hin zur Projektbegleitung – und darüber hinaus. Wir begleiten Sie im gesamten Innovationsprozess.

Sie planen in naher Zukunft den Aufbau von Produktionskapazitäten für grünen Wasserstoff in Europa? Trauen Sie sich, ein Angebot bei der Pilotauktion einzureichen. Somit stärken Sie von Anfang an Ihre Position in diesem neuen und rasant wachsenden Markt in Europa.

 

Text: Stefan Durm

Stefan Durm

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Ich bin seit rund zehn Jahren erfolgreich in internationalen Projekten zuhause. Ich habe sowohl internationale Forschungskonsortien gestaltet und koordiniert, als auch mehr als 50 Business Pläne für hochinnovative Deeptech-Startups (mit-)entwickelt und erfolgreich umgesetzt. Um dieses Wissen immer weiter zu schärfen, bin ich Gründungsmitglied des Europäischen Verbands der Innovationsberater (EAIC) und vertrete dort EurA. Bei Fragen zu internationalen Förderprojekten bin ich somit immer eine sehr gute erste Anlaufstelle.
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