Bei den meisten Förderprogrammen findet keine 100 % Förderung statt. Daher stellt sich oft die Frage, ob der verbleibende Eigenanteil über die Forschungszulage gefördert werden kann.

Viele Förderprogramme, wie zum Beispiel das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM), gewähren für Unternehmen keine 100% Förderung. Auf die ermittelten Kosten erhalten Sie in diesen Programmen beispielsweise eine Förderquote von 40 %. Die verbleibenden 60% müssen Sie dann mit Ihren eigenen finanziellen Mitteln begleichen.

Häufig kommt daher die Frage auf, ob dieser verbleibende Eigenanteil über die Forschungszulage nochmals gefördert werden kann. Dies ist klar zu verneinen! Es gilt das Doppelförderungsverbot! Für dieses Doppelförderungsverbot ist nicht die Höhe der bereits bezogenen Förderung bedeutend. Vielmehr ist entscheidend, ob die förderfähigen Aufwendungen schon in die Bemessung einer anderen Förderung einbezogen wurden.

Trotz aller sorgfältiger Planungen im Vorfeld eines FuE-Projektes ergeben sich im Laufe des Vorhabens aber meist weitere, ergänzende Aufgaben, die nicht über das bewilligte Förderprogramm abgedeckt sind. Müssen zum Beispiel weitere Tätigkeiten erbracht, oder weitere Mitarbeiter in das Projekt integriert werden, kann der übersteigende und nicht geförderte Lohnaufwand bei der Forschungszulage berücksichtigt werden.

Leider werden in der Projektförderung nicht alle FuE-Anträge bewilligt, da die Projekte mit anderen Vorhaben im Wettbewerb um die begrenzten Förderbudgets stehen. Wird Ihr Projekt bei einer solchen Förderausschreibung abgelehnt, dann können Sie es natürlich bei der Forschungszulage einreichen.

Auf dieser Seite erfahren Sie noch weitere Informationen rund um die Forschungszulage.

     
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Informieren Sie sich frühzeitig - Sie werden davon profitieren!

 

Autor: Tobias Kübler

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