Nach wie vor wagen deutlich weniger Frauen als Männer den Schritt in die Selbstständigkeit und damit Unternehmensgründung. Auch wenn der KfW-Gründungsmonitor für das vergangene Jahr einen Anstieg des Gründerinnenanteils an den Gründungsaktivitäten in Deutschland auf rund 44 Prozent feststellt, lässt sich langfristig weder ein positiver noch ein negativer Trend erkennen. Im langjährigen Durchschnitt liegt der Anteil an Gründerinnen bei lediglich 39 Prozent. Damit liegt die Zahl der Unternehmensgründungen durch Frauen im letzten Jahr zwar darüber, aber innerhalb der Schwankungsbreite von ±5 Prozentpunkten.

Unternehmensgründung für Frauen noch zu wenig attraktiv

Ein Aspekt, den der KfW-Gründungsmonitor hervorhebt, ist, dass der Anteil der Gründerinnen dauerhaft auf dem gleichen Niveau liegt wie der Anteil der Frauen, die dauerhaft eine Selbständigkeit einer abhängigen Beschäftigung vorziehen würden. Demnach wird die Unternehmensgründung von Frauen noch immer nicht als attraktiver Karriereweg wahrgenommen. Als Gründe führt der KfW-Gründungsmonitor geschlechterspezifische Klischees, die Mädchen in der Erziehung, Schule und Ausbildung vermittelt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass es zu wenig sichtbare weibliche Vorbilder gibt, die erfolgreich gegründet haben und das ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt, der den Frauenanteil unter den Gründern bedingt. Der Gründungswunsch bestimmt bei Frauen also auch die Gründungsrealisierung. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass solange die Präferenz für die Selbständigkeit bei Frauen nicht zunimmt, auch der Anteil der Gründerinnen nicht nachhaltig steigen wird.

You cannot be what you cannot see

Darüber hinaus wird in der aktuellen KfW-Studie auf den in der Wissenschaft geprägten Begriff des „Entrepreneurial Role Model Effects“ eingegangen. Dieser beschreibt den positiven Einfluss von Vorbildern auf die Gründungsaktivität. Selbständige Personen im Familien- oder Bekanntenkreis zu haben, wirkt sich positiv auf die eigenen Gründungsabsichten aus, wie multivariate Analysen des Gründungsmonitors zeigen. Bemerkenswert ist zudem, dass der Effekt bei Frauen größer ist als bei Männern. Erfolgreiche Unternehmerinnen sichtbarer zu machen und ins Rampenlicht zu rücken, kann demnach dazu beitragen, den Gründerinnenanteil nachhaltig zu steigern.

Sichtbarkeit für Gründerinnen

Mit dem European Prize for Women Innovators würdigt die EU-Kommission insbesondere Frauen, die hinter den bahnbrechendsten Innovationen Europas stehen. Ausgelobt wurde der Preis auch in diesem Jahr wieder vom European Innovation Council (EIC) und dem European Institute for Innovation & Technology (EIT). Das Ziel des European Prize for Women Innovators ist, Gründerinnen und ihre disruptiven Innovationen hervorzuheben und als Vorbilder bekannt zu machen. Die Preisträgerinnen erhalten ein attraktives Preisgeld und werden im nächsten Jahr öffentlich im Rahmen einer Preisverleihung ausgezeichnet.

Prämiert werden insgesamt drei Gründerinnen in drei Kategorien:

  • Die EIC Women Innovators Kategorie würdigt Deeptech-Gründerinnen mit drei Preisen in Höhe von 100.000 Euro, 70.000 Euro und 50.000 Euro.

  • In der Kategorie EIC Rising Innovators werden ebenfalls drei Innovatorinnen ausgezeichnet. Der Preis würdigt insbesondere junge Gründerinnen, die unter 35 Jahren sind. Neben der Auszeichnung erhalten die Gründerinnen einen Zuschuss von 50.000 Euro, 30.000 Euro und 20.000 Euro.

  • Schließlich wird der EIT Women Leadership Award an drei herausragende Führungspersönlichkeiten aus der EIT-Gemeinschaft verliehen. Die Gewinnerin erhält ein Preisgeld von 50.000 Euro, die Zweit- und Drittplatzierten 30.000 Euro bzw. 20.000 Euro.

Bewerben können sich Gründerinnen oder Mitgründerinnen aus der EU und den assoziierten Ländern. Wichtig ist darüber hinaus, dass die Gründungsaktivitäten in der EU oder einem assoziierten Land ausgeführt werden. Bewerberinnen für die Kategorie EIC Rising Innovators müssen zu Beginn des Ausschreibungsjahres jünger als 35 Jahre sein. Für die beiden anderen Kategorien gibt es keine Altersbegrenzung. Bewerberinnen, die für mehrere Preiskategorien in Frage kommen, können sich nur für eine Kategorie bewerben. Die Bewerbungsfrist endet am 25. September 2024 um 17:00 Uhr und muss über das Europäische Portal für Fördermittel und Ausschreibungen eingereicht werden.

Die Bewerbungsunterlagen dürfen maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Neben der bahnbrechenden Innovation und ihren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt soll die Unternehmerin in einem Kapitel sich selbst, ihre Rolle bei der Unternehmensgründung und ihr Vorbildpotenzial für andere Frauen und Mädchen vorstellen. Ein kurzes Motivationsvideo von maximal 90 Sekunden Länge rundet die Bewerbung ab.

Zuschuss für Start-ups von Gründerinnen

Nicht nur mit diesen Auszeichnungen für erfolgreiche Gründerinnen stärkt die EU die Unternehmensgründung von Frauen. Mit dem Förderprogramm Women TechEU unterstützt die EU-Kommission Deeptech-Innovatorinnen, die sich in der Frühphase ihrer Unternehmensgründung befinden. Das Förderinstrument bietet einen attraktiven, nichtrückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 75.000 Euro und Zugang zu erstklassigem Coaching und Mentoring. Die nächste Abgabefrist für Anträge ist am 30. September 2024. In unserem Blogbeitrag zu Woman TechEU haben wir alle wichtigen Informationen zu diesem Förderprogramm für Sie zusammengefasst.

Zusammenfassung

Mit dem European Prize for Women Innovators und dem Förderprogramm Women TechEU hat die EU zwei wertvolle Initiativen geschaffen, um Gründerinnen sowie Innovatorinnen in ihren Gründungstätigkeiten zu bestärken.

Das Ziel der Initiativen ist, erfolgreiche Deeptech-Unternehmerinnen in der EU zu identifizieren und ihre Sichtbarkeit zu erhöhen, um andere Frauen und Mädchen zu inspirieren. Neben der Öffentlichkeitswirkung werden die vielversprechendsten europäischen Innovatorinnen mit attraktiven Geldpreisen und/oder Fördermitteln belohnt.

Sie haben Fragen zur Bewerbung für den European Prize for Women Innovators oder interessieren sich für das Förderprogramm Women TechEU? Wir beantworten gerne alle Fragen und begleiten Sie durch den Antragsprozess. Buchen Sie noch heute Ihren unverbindlichen Beratungstermin.

 

Text: Christina Tanosova

Christina Tanosova

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Als Fördermittelberaterin unterstütze ich das Team für internationale Fördermittel der EurA. Schon in meinem Studium der Staatswissenschaften und Internationalen Beziehungen hat mich die Förder- und Investitionspolitik der Europäischen Union ganz besonders interessiert. Ich bringe langjährige Berufserfahrung und interdisziplinäres Wissen in der Beantragung, Koordinierung und Umsetzung von europäischen sowie nationalen Förderprojekten mit. Ich berate Sie gerne zu internationalen Fördermöglichkeiten und stehe bei Fragen zu Ihrem Projektvorhaben bereit. Lassen Sie uns gemeinsam Ihren Innovationsprozess von der ersten Idee bis hin zur Vermarktung beschreiten!
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